Modernes Landespolizeirecht und Aufarbeitung der NS-Vergangenheit

Im Jamaika-Koalitionsvertrag wurde verabredet, dass Änderungen im Landespolizeirecht nur im Konsens aller Koalitionspartner*innen beschlossen werden können. Dadurch konnten wir einen konservativen Rollback in der Sicherheitspolitik verhindern. Die hochproblematische Nutzung des Staatstrojaners durch eine Rechtsgrundlage für die sogenannte Quellen-TKÜ (= von Sicherheitsbehörden in private Rechner eingeschmuggelte Spähsoftware, die entweder die Eingabe z.B. über die Tastatur vor einer Verschlüsselung abgreift oder die Rechner unerkannt auf definierte Inhalte absucht und für die Behörden sichtbar macht) und die Onlinedurchsuchung im polizeilichen Gefahrenabwehrrechts konnten wir so verhindern.  Auch die Vorratsdatenspeicherung wurde im Bereich der Gefahrenabwehr ersatzlos gestrichen. Gerade diese Regelungen hatten bei den Polizeirechtsreformen in anderen Bundesländern zu großen Massenprotesten geführt.

Wir konnten auch das, von der vorherigen Küstenkoalition geschaffene fortschrittliche Landesstrafvollzugsgesetz noch erweitern, unter anderem mit einer gesetzlichen Ergänzung zur relevanten Rolle des Sports im Vollzug und einer stärkeren Einbeziehung der Opferperspektive bei der Resozialisierungsarbeit. Dazu gehörte auch die Durchführung einer externen Personalbedarfsanalyse im Bereich des Strafvollzuges. Bislang haben wir zusätzlich 85 Stellen in den 6 Strafvollzugsanstalten des Landes schaffen können.

Auch die Schaffung eines Resozialisierungs- und Opferschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode ist unser Erfolg. Das Gesetz schafft neue gesetzliche Regelungen, um einen möglichst bruchlosen Übergang nach der Haft zu organisieren und die jeweiligen Rollen und Beiträge staatlicher Stellen einerseits und freier Träger auf der anderen Seite gesetzlich zu definieren.

Der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in Schleswig-Holstein wurde auf unsere Initiative ein weiteres Kapitel hinzugefügt: Nach der 2016 veröffentlichten Untersuchung zur personellen und strukturellen Kontinuität von NS-Eliten im Landtag und in der Landesregierung nach 1945 wurde eine Folgestudie in Auftrag gegeben. Gegenstand der neuen Studie war unter anderem, in welchem Ausmaß es in staatlichen Behörden und Institutionen mehr oder weniger bruchlose Karrieren von Akteur*innen aus der Nazizeit gab.

 

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