TOP 5 – Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen in Schleswig-Holstein
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Rasmus Andresen:
„Wie viel verdient eigentlich ein Abgeordneter?“ Dies ist eine der am meisten gestellten Fragen in Besuchergruppen. Es ist das gute Recht der Öffentlichkeit zu erfahren, wie ihre Steuergelder verwendet werden. Es ist deshalb richtig, dass die Höhe der Abgeordnetendiät im Internet nachzulesen ist.
Für uns Abgeordnete, für die MinisterInnen und für die meisten Verwaltungsangestellten ist es ganz selbstverständlich, dass ihre Bezüge bzw. die Vergütungsstruktur öffentlich ist.
Mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein“ legt die Landesregierung jetzt einen Vorschlag vor, der die Transparenz weiter erhöhen wird. Es ist ein sehr guter Vorschlag und es gibt nichts, wirklich gar nichts, was gegen diesen Informationsgewinn spricht.
Das Gesetz sieht vor, dass die Bezüge der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen offengelegt werden. Dazu zählen Kommunalunternehmen und Sparkassen, aber beispielsweise nicht die HSH Nordbank, da sie nicht allein und nicht mehrheitlich Schleswig-Holstein gehört. Zudem werden nur Neuverträge von dem Gesetz erfasst. Für Beteiligungen ab 25 Prozent ist eine Hinwirkungsklausel im Gesetz verankert.
Wir Grüne wollen im Rahmen des rechtlich Möglichen mehr Transparenz auch bei geringeren Beteiligungen erreichen. Dies gilt auch und gerade für die HSH Nordbank. Es wäre ein vernünftiges Signal, in Gesprächen mit Hamburg mehr Transparenz zu erreichen.
Das Gesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir erhöhen die Transparenz für die BürgerInnen. Das stärkt auch das Vertrauen in die Politik. Die Menschen haben ein Recht darauf zu erfahren, wie und in welcher Höhe öffentliche Mittel eingesetzt werden und das gilt ausdrücklich auch für Gehälter. Der Zugang zu mehr Informationen stärkt die demokratische Teilhabe. Staatliches Handeln kann nur effektiv kontrolliert werden, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.
Zudem kann das Gesetz verhindern, dass zukünftig übertrieben hohe Vergütungen bezahlt werden. Das Gesetz wirkt als natürliches Regulativ beim Festlegen von Vorstandsbezügen.
Es gibt mit Sicherheit Personen, die sich ohne Scham durch öffentlich Gelder bereichern würden, wenn es verdeckt möglich wäre. Das neue Gesetz hat den Anspruch, keinen Raum für Nebenabsprachen und Hinterzimmerverhandlungen zu lassen.
Auch für uns als politische AkteurInnen bringt das Gesetz einen Informationsgewinn und es stärkt das Kostenbewusstsein. Außerdem kann es, ganz konkret, beispielsweise mögliche Differenzen und Spielräume bei den Gehältern aufzeigen. Dabei steht es außer Frage, dass für gute Leistungen auch ein guter Lohn gezahlt werden soll, doch die müssen eben auch angemessen und vermittelbar bleiben.
Darüber hinaus ist das Gesetz ein gelungener erster Schritt für umfassendere Transparenzregelungen. Gespannt haben wir beobachtet, wie Hamburg mit seinem Transparenzgesetz zur gläsernen Stadt geworden ist. Darin geht es um viel mehr als nur Gehälter: Verträge, Gutachten, Geodaten und Subventionen wurden veröffentlicht. Auch wir haben in unserem Koalitionsvertrag ein „Open Data Portal“ versprochen.
Dieses Gesetz ist nicht da, um jemanden bloßzustellen, es ist auch kein überflüssiges Extrahäppchen an Informationen. Es erfüllt vielmehr eine Informationspflicht, die die Politik den BürgerInnen schuldig ist. Als Haushaltsgesetzgeber, gerade in einem Konsolidierungsland, müssen wir darlegen, wie viel Geld in Form von Gehältern an öffentliche Unternehmen fließt.
Wir erhöhen die Aufrichtigkeit gegenüber den SteuerzahlerInnen und Allen, die auf Leistungen, die aus öffentlichen Geldern bezahlt werden, angewiesen sind. Wir schaffen mit dem Gesetz ein regulierendes Element gegen übertriebene Vorstandsgehälter. Und wir gehen einen ersten Schritt in Richtung Transparenzgesetz.
Es ist ein schönes Signal, dass auch alle Oppositionsfraktionen Zustimmung signalisiert haben. Ich freue mich auf die Detailberatungen im Finanzausschuss und hoffe, dass wir das Gesetz bald verabschieden werden.
Fraktion SH


