Die Schleswig-HolsteinerInnen können die Verfassung nun weiter mit Leben füllen

Es gilt das gesprochene Wort! 

 

TOP 2 – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung

 

Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Eka von Kalben:

 

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren,

 

Verfassungen geben Gesellschaften Halt. Verfassungen beschreiben, wie sich eine Gesellschaft definiert. Und Verfassungen zeigen die Richtung auf, in die sich eine Gesellschaft entwickeln will. Vor allem aber: Verfassungen sind von Dauer. Sie wirken langfristig.

 

Deshalb ist es gut, dass wir intensive und fraktionsübergreifende Beratungen hatten. Deshalb haben wir Einigkeit gesucht und klug abgewogene Entscheidungen. All das sehe ich im Wesentlichen bei dem nun vorliegenden Entwurf. Ich danke erneut allen ausdrücklich, die sich so intensiv in die Ausschussarbeit eingebracht haben.

 

Ich gebe zu, auch in unseren Reihen gab es kritische Stimmen zu dieser Reform. Lohnt sich diese Arbeit? Finden wir Kompromisse? Schaffen wir wirklich etwas für die großen Zukunftsthemen?

 

Ich will es so sagen: Mehr geht sicher immer. Doch wir müssen uns klarmachen, dass die letzte Neugestaltung der Verfassung, 1990, einer dramatischen politischen Krise gefolgt ist. Dass damals mehr ging als heute, liegt in der Natur der Sache.

 

Die Schlussfolgerung, die aus der damaligen Krise gezogen worden sind, waren ja offensichtlich nicht die Falschen. Denn mit der heutigen Reformvorlage vertiefen wir die Strukturen, die damals erarbeitet worden sind.

 

Es ist eine große Herausforderung, eine Verfassung auf der einen Seite so zu gestalten, dass sie Struktur und Richtung vorgibt, dass man sich an ihr orientieren kann, und auf der anderen Seite zu gewährleisten, dass sie anpassungsfähig bleibt und offen für langfristige Entwicklungen. Unserer Verfassung gelingt beides.

 

Es gelingt uns, scheinbare Gegensätze zu verbinden. Wir stärken den Parlamentarismus und schaffen es gleichzeitig, dem Wunsch nach besseren Beteiligungsmöglichkeiten Raum zu verleihen. Wir gestalten die Regierungstätigkeit transparenter und stellen uns ehrlich den Problemen des Schutzes der Privatsphäre.

 

Wir gehen auf die Anforderungen einer modernen Gesellschaft ein. Wir erkennen an, dass sich unsere Gesellschaft teils grundsätzlich verändert hat und neue Weichenstellungen braucht. Ohne dass wir Bestehendes als überkommen betrachten.

 

Die Öffnung des Petitionsausschusses ist ein gutes Beispiel für den Spagat zwischen Transparenz und dem Wunsch nach Privatsphäre: Die meisten Petitionen erhalten wir heute per Email. Viele Petitionen haben den Charakter einer Volksinitiative. Sie beziehen sich häufig auf Themen, die von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind.

 

In Einvernehmen des Petenten können wir nun den Petitionsausschuss öffentlich tagen lassen. Das ist ein Gewinn und er macht deutlich: Mehr Transparenz kann nur im Einklang mit den Menschen erreicht werden. Denn Transparenz und Datenschutz sind zwei Seiten einer Medaille.

 

Die Möglichkeiten des Internets zwingen uns einen Spagat auf. Die Menschen erwarten zu Recht einen immer größeren Einblick: In unsere Arbeit, in unsere Diskussionen, in ihre eigenen Institutionen. Onlineangebote können auch eine Antwort auf die Herausforderungen des demographischen Wandels sein. Gerade im ländlichen Raum.

 

Die Verfassung setzt sich deshalb mit den Herausforderungen des elektronischen Verwaltungshandelns auseinander – dem E-Government. Das soll das Leben der Menschen zukünftig vereinfachen.

 

Dieser Weg muss achtsam bestritten werden. Denn unsere Gesellschaft besteht bei weitem nicht nur aus „Digital-Natives“, aus Internet-ExpertInnen. Und nicht jeder und jede möchte die eigenen Daten versenden oder gar irgendwo gespeichert wissen. Manchmal braucht es auch einfach Menschen, die einen beraten.

 

Wir dürfen die Bevölkerung nicht mit einer übermäßigen Digitalisierung überfordern, müssen ihr aber die Chancen aufzeigen, welche diese bietet. Deshalb werden wir neben dem Schutz der Daten auch den barrierefreien Zugang im Blick haben.

 

Und zwar auch unter dem Aspekt der Inklusion. Auch diesem Anliegen begegnen wir ja in der Verfassung. Früher stand bei Behindertenrechten eher der Schutzcharakter im Vordergrund. Schutz vor Ausgrenzung, Schutz vor Diskriminierung. Das ist wichtig, das war gut. Auf dieser Basis wurden viele, wichtige Erfolge erreicht.

 

Der Landtag führt die Inklusion nun aber als ein Staatsziel ein. Das ist qualitativ noch einmal etwas ganz anderes. Der Gesetzgeber ist heute und in Zukunft dazu verpflichtet, seine Politik an dem Gebot der Inklusion zu orientieren. Das ist ein neuer Blickwinkel und stellt die Politik für gehandicapte Menschen vom Kopf auf die Füße. Eine inklusive Gesellschaft betrifft uns alle.

 

Eine Gruppe wird weniger aufgesplittet in Menschen mit und ohne Behinderung, möglichst kategorisiert nach Schweregrad. Menschen mit Behinderungen sollen nicht um ihr Recht kämpfen müssen, es soll ihnen in einer inklusiven Gesellschaft einfach zustehen.

 

Inklusion ist in allen Politikfeldern unsere Herausforderung. Die Aufnahme in die Verfassung bindet uns alle, gute Lösungen für Inklusion zu finden. In der Bildung, bei der Eingliederungshilfe, aber auch z.B. im Bereich Mobilität. Im Grunde schon hier im Landtag, wenn wir darüber nachdenken, wie verständlich wir uns ausdrücken.

 

Lassen Sie mich nur ein paar Worte zum Gottesbezug sagen. In der vergangenen Sitzung hatten wir dazu bereits eine sehr anregende Debatte. Vor dreißig Jahren wäre die Debatte sicher eine Andere gewesen. Ich vermute, ein Gottesbezug wäre wohl wie selbstverständlich aufgenommen worden. Heute ist dem vielleicht nicht so, und das kann man erklären und analysieren, gut finden oder ablehnen.

 

Meiner Meinung nach verdient die Entscheidung, die der Schleswig-Holsteinische Landtag heute fällt, aber kein Werturteil. Die Entscheidung, wie sie hier heute, in freier Abstimmung getroffen wird, ist weder gut noch schlecht. Sie teilt uns nicht in Gläubige und Ungläubige, in moralisch Bessere oder Schlechtere. In Menschen mit mehr oder weniger Demut vor der Begrenztheit der Vernunft.

 

Sie ist unserer Zeit und dem gesellschaftlichen Empfinden angemessen. Ich selbst spreche mich als gläubige Christin und kirchenpolitische Sprecherin meiner Fraktion gegen den Gottesbezug aus. Nicht gegen die Kirche. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.

 

Mit der heutigen Entscheidung des Landtags setzen wir einen langen Weg fort. Wir setzen als Land unsere Schwerpunkte dort, wo wir die größten Herausforderungen sehen. Bei der Demokratie, bei der Inklusion, der digitalen Gesellschaft sowie der Nachhaltigkeit.

 

Das mag langwierig, schwer und kompromissbeladen sein. Aber, das ist auch langlebig, lohnenswert und zielorientiert.

Noch ein Gedanke: Die beste Verfassung bringt nichts, wenn sie nicht vom demokratischen Geist getragen wird. Die Verfassungsrealität muss nämlich nicht immer mit dem zusammenfallen, was auf dem Papier steht.

 

In welcher Verfassung wir und unser Land sind, misst sich an Taten. Wie es um unsere Demokratie bestellt ist, steht nicht auf dem Papier, außer manchmal in der Zeitung… Sie misst sich an einer lebendigen Demokratie und an Menschen, die sich hier wohl fühlen. Die Schleswig-HolsteinerInnen können die Verfassung nun weiter mit Leben füllen.

 

Vielen Dank für die tolle, gemeinsame Beratung.

AbgeordneteR: 

Grüne Partei SH
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