Edward Snowden hat uns sehend gemacht

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 11 – Sicherer Aufenthalt für Edward Snowden in Deutschland

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Burkhard Peters:

Edward Snowden hat uns sehend gemacht

Meine Damen und Herren

Erlauben Sie mir zu Beginn ein Zitat:

„Wer nicht mit […] Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen […] bekannt sind, […] kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden. Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“

Dies sind Kernsätze des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983, der Magna Charta des Datenschutzes. Wegen des universellen Charakters der modernen Informationstechnologie, muss das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ebenfalls einen universellen Geltungsanspruch erhalten, weil es sonst ins Leere läuft.

Wir stellen heute fest, dass in einem vorher völlig unbekannten Umfang seit Jahren gegen das Menschenrecht auf Privatheit verstoßen wird. Die Verstöße haben monströse Ausmaße. Nur ein Beispiel: seit 2011 wird im Rahmen des „Tempora-Programms“ von NSA und GCHQ der sog. „full-take“ praktiziert. Das bedeutet nichts anderes, als dass der digitale Datenverkehr der Bundesrepublik aus Glasfaserkabeln in England praktisch vollständig abgesaugt, gespeichert und analysiert wird. Der „full-take“ saugt alles auf, egal um welche Daten es geht und welche Rechte dadurch verletzt werden, ihm entgeht kein einziges Bit.

Dabei geht es den Geheimdiensten nicht nur um den Schutz vor terroristischen Anschlägen. Mindestens genauso wichtig sind Wirtschaftsspionage und die geheime Ausspähung der Pläne, Initiativen und Motive anderer Regierungen, teilweise der engsten Staatenverbündeten. Die vorliegenden Erkenntnisse sind von den jeweiligen Regierungen nicht bestritten worden. Wir müssen also davon ausgehen, dass sie ausnahmslos wahr sind. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass auch deutsche Geheimdienste von den vergifteten Früchten des verbotenen Baumes profitieren.

Wem haben wir diese Erkenntnisse zu verdanken? Keinem anderen als Edward Snowden.

Ist Edward Snowden deshalb ein Verräter und ein Verbrecher? Sollte er in den USA wegen seiner Enthüllungen zu 30 Jahren Haft verurteilt werden?

Mit vielen anderen Menschen in der Welt sind wir Grünen der Ansicht, dass Snowden weder ein Verbrecher ist, noch für seine Enthüllungen bestraft werden darf.

Wir sind vielmehr der Überzeugung, dass er sich um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in vorbildhafter und uneigennütziger Weise verdient gemacht hat. Er ist im eigentlichen Sinne ein Verfassungsschützer.

Er hat dafür gesorgt, dass wir als Bürgerinnen und Bürger jetzt eine Ahnung davon bekommen haben, „wer was wann und bei welcher Gelegenheit über uns weiß“. Er hat damit eine Basis dafür geschaffen, dass wir zumindest eine Chance haben, unsere informationelle Autonomie wieder zurückerobern zu können. Was wir aus dem gewonnenen Wissen  machen, ist jetzt unsere Sache. Dass er uns sehend gemacht hat und damit überhaupt erst politisch handlungsfähig, ist jedoch sein Verdienst.

Aus diesem Grund hat Edward Snowden zu Recht 2014 den Fritz-Bauer-Preis der Humanistischen Union, den Alternativen Nobelpreis und die Carl-von-Ossietzky-Medaille verliehen bekommen. Genauso berechtigt ist der Vorschlag des ehemaligen norwegischen Umweltministers Solhjell, Edward Snowden den Friedensnobelpreis zu verleihen. 

Auch wenn Edward Snowden bekundet hat, nicht mehr in Deutschland um Schutz nachsuchen zu wollen, geht der Antrag nicht ins Leere, weil er eine symbolische Anerkennung  dieses  hohen Hauses für eine außerordentliche Leistung für  die Freiheit und die demokratischen Grundwerte darstellen würde. Erst letzte Woche haben wir den Mut und die Entschlossenheit der Freiheitsbewegung in der ehemaligen DDR gefeiert. Edward Snowden handelt aus dem gleichen Geist heraus. Es ist eine Schande, dass er bisher ausgerechnet nur in Russland Schutz gefunden hat, während sich die Bundesregierung und viele andere europäische Staaten wegducken. Dass ein solcher Schutz nach deutschem Recht möglich ist, haben zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags überzeugend dargelegt. Dabei ging es durchaus nicht nur um einen temporären Schutz im Sinne freien Geleits für eine Anhörung vor dem NSA-PUA des Bundestags. Diesbezüglich bin ich mit meinem Bundestagskollegen Konstantin von Notz  übrigens völlig einer Meinung, dass die auch für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss geltende Unmittelbarkeit der Beweiserhebung unabdingbar eine Vernehmung Snowdens in Berlin erfordert.

Die Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes kommen darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass der Bundesinnenminister über § 22 AufenthG einen humanitären Daueraufenthalt gewähren könnte und der Bundesjustizminister eine Auslieferung an die US-Strafverfolgungsbehörden abkommenkonform dauerhaft verweigern könnte.

Es käme somit allein auf den entsprechenden politischen Willen an. Ob ein Weg über eine nationale Lösung allein für Deutschland gefunden wird, oder über die europäische Ebene, ist für uns Grüne zunächst einmal zweitrangig, denn der Effekt wäre der gleiche. Darum bevorzugen wir im Interesse des Konsenses den Koalitionsantrag. Es geht vor allem um das Signal, dass Snowden den ihm gebührenden Schutz verdient.

AbgeordneteR: