Zur heutigen (2. Dezember 2016) ersten Lesung des Gentechnikgesetzes im Bundestag sagt der agrarpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bernd Voß:
Die Bundesregierung hat mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes gezeigt, dass sie beabsichtigt, die Forderungen der Länder nach einem bundesweiten, rechtlich wasserdichten Ausschluss des kommerziellen Freilandanbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen zu ignorieren.
Der Bund schiebt mit der Länderöffnungsklausel den Ländern den schwarzen Peter zu. Diese werden es aber viel schwieriger haben, die Gentechnikfreiheit auf unseren Äckern weiter zu garantieren. Denn die Saatgut-Multis versuchen weiter, mit Macht auf die Märkte der europäischen Staaten zu gelangen. Dort, wo bisher eine große Mehrheit aus BäuerInnen, Verbrauchergruppen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft den Anbau von Genmais und anderen gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgreich verhindert. Eine klare Haltung der Bundesregierung wäre erforderlich, um die Multis in die Schranken zu weisen.
Auch in Bezug auf die sogenannte „neue Gentechnik“, wie zum Beispiel den Cibus-Raps, lässt die Bundesregierung eine klare Haltung vermissen. Vielmehr scheint es so, als sei beabsichtigt, die Tür für diese umstrittenen Verfahren zu öffnen.
Meinen KollegInnen im Bundestag empfehle ich, den Gesetzentwurf des Bundes kritisch und fraktionsunabhängig zu prüfen. Dabei kann es sicher hilfreich sein, den Gesetzentwurf des Bundesrates danebenzulegen. Diesen Entwurf hat die Grüne Bundestagsfraktion auch in das Verfahren im Bundestag eingebracht. Er zielt darauf ab, die Gentechnikfreiheit weiter zu garantieren, wohingegen der Bund in Wirklichkeit ein Agrogentechnik-Wiedereinstiegsgesetz vorgelegt hat.
Fraktion SH



