Jugendarrest als ein Baustein der Jugendhilfe

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 2 – Jugendarrestvollzugsgesetz – Gesetzentwurf der Landesregierung

Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Burkhard Peters:

Jugendarrest als ein Baustein der Jugendhilfe

Meine Damen und Herren,

Jugendarrest war einmal ein von den Nazis 1940 eingeführtes „Zuchtmittel“. Als Instrument der politischen Verfolgung arrestierte die Polizei (!) damals Swing Kids und andere Jugendliche, die nicht in das Menschenbild der Nazis passten. Außer dem Namen hat der Jugendarrest von heute zum Glück nichts mehr mit dem ursprünglichen Arrest gemein.

Im Juni 2013 hat Justizministerin Anke Spoorendonk einen wirklich ausgezeichneten Entwurf vorgelegt, der die Weichen dafür stellt, dass aus der Jugendarrestanstalt eine „Lernanstalt“  wird. Ihnen, Frau Spoorendonk, und Ihrem Haus gebührt großer Dank für einen guten, weil liberalen und progressiven Gesetzesentwurf.

In meiner damaligen Rede endete ich damit, dass ich mich auf die Beratung im Innen- und Rechtsausschuss in diesem Fall besonders freue. Die Befassung mit dem Regierungsentwurf und dem Änderungsantrag der CDU haben diese Erwartung in jeder Hinsicht bestätigt. Die Expertinnen und Experten haben die pädagogische Ausgestaltung des Arrestes im Rahmen der Anhörung durchweg gelobt.

Die zentrale Idee ist, den Jugendarrest nur als einen Baustein im Mosaik Jugendhilfe zu betrachten. Die Jugendlichen werden nicht zur Strafe weggesperrt. Im Idealfall sollen sie im Arrest vielmehr mit Jugendämtern,  Bewährungshilfe und Jugendhilfe Kontakt aufbauen und halten. Auch die Eltern sind einzubeziehen.  Der Jugendarrest allein kann nicht viel Sinnvolles bewirken. Die Anzuhörenden lobten durchweg den Grundansatz des Gesetzes, den Arrest als Ansatzpunkt für eine pädagogische Kurzintervention zu gestalten. Die Jugendlichen sollen nicht mit einer Sanktion gerade gebogen werden. Anstelle einer Sanktion erfolgt eine Förderung der jungen Leute, indem an ihre Ressourcen angeknüpft werden soll.

Die gesetzlich vorgegebene maximale Dauer von 4 Wochen setzt legislativem Erziehungseifer enge Grenzen, wie der Erziehungswissenschaftler Walkenhorst aus Köln zu Recht angemerkt hat. Aus der in der Regel kurzen Arrestdauer ist das Beste zu machen. Und das ist mit dem jetzt vorliegenden Gesetz nach meiner Überzeugung gelungen. Die zur Verfügung stehende Zeit wird sinnvoll genutzt, um straffällig gewordenen Jugendlichen einen Wegweiser in ein Netzwerk weiterer Hilfestrukturen aufzuzeigen.

Durch die Anhörungen konnte der ohnehin schon gute Entwurf in wichtigen Punkten noch weiter verbessert werden. Beispielsweise haben wir die Dauer disziplinarischer Maßnahmen gemäß § 38 Abs. 3 auf maximal 2 Tage begrenzt. Die Jugendlichen dürfen Besuch empfangen und ihre privaten Dinge und Gegenstände mitbringen. Die Anstaltsleitung darf diese Freiheit erst einschränken, wenn die Ordnung der Anstalt dadurch in erheblicher Weise gefährdet wird.

Die parlamentarische Befassung war zu meiner großen Freude besonders konstruktiv und auf einen breiten Konsens orientiert. Die sehr ausführlichen und detaillierten Stellungnahmen zeugen von dem großen Engagement für einen sinnvoll ausgestalteten Jugendarrest. Ich danke insbesondere den Professoren Ostendorf und Walkenhorst, dem Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege, dem Direktor des Amtsgericht Ratzeburg, Frank Rose, und Frau Annegret Friese, der jetzigen Leiterin der Anstalt in Moltsfelde,  für ihre differenzierte Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die umfangreich in den jetzigen Entwurf eingearbeitet wurden.

Die kenntnisreichen Stellungnahmen hatten Lob und Kritik sowohl für den Regierungsentwurf wie den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Wir haben in unserem Antrag das Beste aus beiden Entwürfen vereint. Ich habe diese Offenheit und unaufgeregte Sachorientierung in der Beratung im Ausschuss als ausgesprochen angenehm und wohltuend empfunden. Das war angesichts des Themas und der damit in Fernsehtalkshows gerne verbundenen Reizworte wie „Warnschussarrest“, „Schuss vor den Bug“ oder „short, sharp and shocking“ durchaus nicht selbstverständlich.

Diese ungewöhnlich gute Ausschussbefassung hat zwar eine Menge Zeit gefordert, schlägt sich aber in der Beschlussempfehlung wieder. Der jetzt vorliegende Gesetzestext wird sowohl von der Regierungskoalition als auch von CDU und FDP zur Annahme empfohlen. Das halte ich gerade bei diesem Thema für außerordentlich bemerkenswert.

Ob die Anwendung des Gesetzes Rückfälligkeit verhindern und den Jugendlichen helfen wird, eine Lebensperspektive ohne weitere Straftaten zu entwickeln, wird jetzt die weitere Praxis zeigen. Ich bin angesichts des jetzt vorliegenden Gesetzes nach wie vor guter Hoffnung!

Vielen Dank

AbgeordneteR: