Uns geht es um den Schutz der SpielerInnen

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 12 - Spielbanken

 

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

 

Rasmus Andresen:

 

Uns geht es um den Schutz der SpielerInnen

 

Spielsucht ist kein Problem von Randgruppen. Spielsucht ist brandgefährlich. Nach Schätzungen der Deutschen Hauptstelle Sucht, liegt die Zahl der Spielsüchtigen bundesweit zwischen 200.000 und 300.000 Menschen. In Schleswig-Holstein legen circa 20.000 Personen ein problematisches Spielverhalten an den Tag.

Spielsucht hat gravierende soziale Folgen. Ein Großteil der Spielsüchtigen, nämlich um die 80 Prozent ist verschuldet, etwa ein Drittel bezieht staatliche Transferleistungen und rund 12 Prozent leben in einer prekären Wohnsituation. Insofern hat Spielerschutz auch einen präventiven sozialen Aspekt.

Innerhalb der Spielsucht ist das Automatenspiel besonders gefährlich. Das Suchtpotential ist um das Fünffache höher als z.B. beim Lotto. Gerade deshalb muss es für Spielhallen und Spielbanken strikte Regelungen geben, die das Risiko süchtig zu werden minimieren.

Ich begrüße es außerordentlich, dass CDU und FDP sich inzwischen zu den notwendigen ordnungspolitischen Instrumenten zur Bekämpfung der Glücksspielsucht voll bekennen. Hierzu gehört ganz unbedingt das Abstandgebot zu Schulen, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiteinrichtungen. Notwendig sind aber ebenso Maßnahmen, die den Drang des pausenlosen Spiels durchbrechen. Hierzu gehören ein Rauchverbot, das Verbot von Essen und Trinken in den Spielräumen, Pausenverpflichtungen und die Möglichkeit der Spielersperrung.

Mit  Ihrem Gesetzentwurf erkennen die KollegInnen von CDU und FDP die von der Landesregierung vorgeschlagenen strengeren Regeln für Spielhallen an. Gleichzeitig sorgen Sie für eine sinnvolle Ausdehnung dieser Regeln auf Spielbanken in Schleswig-Holstein. Das ist voll im Sinne der Grünen Fraktion. Bei einer Regulierung des Glücksspiels muss der Schutz der SpielerInnen im Zentrum stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob in der Spielhalle oder in einem Casino gespielt wird.

Wir müssen den Gesetzentwurf nun in Ruhe im Ausschuss beraten. Wichtig ist, zu erfahren, was mit den Einnahmen der Spielbanken geschieht. Durch schärfere Regeln werden voraussichtlich die Spielerzahlen sinken. Dies ist erst einmal sehr zu begrüßen. Weniger Casino-BesucherInnen bedeuten weniger Menschen, die potentiell in die Spielsucht rutschen könnten. Andererseits wird ein Besucherrückgang in Spielbanken auch zu einem Rückgang der Landes-Einnahmen führen. Die Abgaben der Spielbanken werden sich voraussichtlich dieses Jahr auf rund 3,8 Millionen Euro belaufen. Sie sind für gemeinnützige Zwecke, für Hilfseinrichtungen für Spielsüchtige, sowie zur Förderung des Sports und der Jugendpflege zu verwenden. Das sind gute Zwecke, welche auch in Zukunft ordentlich gefördert werden sollen. Für eventuelle Einbußen müsste Abhilfe geschaffen werden. Das werden wir im Ausschuss intensiv prüfen. Gerade der Bereich der Suchtprävention liegt uns dabei besonders am Herzen und darf nicht Gefahr laufen, Einnahmen einzubüßen.

Die Küstenkoalition hat bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, langfristig einen Verkauf der staatlichen Spielbanken in Schleswig-Holstein anzustreben. Der Betrieb von Spielbanken ist keine Landesaufgabe. Nach einer Privatisierung wären entsprechende Ungleichbehandlungen sowieso nicht länger zu rechtfertigen.

Ganz klar ist für uns Grüne: Eine Ungleichbehandlung von Spielhallen und Spielbanken ist nicht zu rechtfertigen. Uns geht es um den Schutz der SpielerInnen. Wir wollen einen effektiven Schutz aller SpielerInnen, unabhängig davon, wo sie spielen.

Ich freue mich außerordentlich, dass FDP und CDU nun auch für einen erweiterten Spielerschutz eintreten und mit uns einig sind, dass man hier auch ruhig ausnahmsweise in die Verbotskiste greifen sollte. Ich freue mich, dass wir mit dieser Debatte jahrelange Grabenkämpfe im Bereich der Glücksspielpolitik hinter uns lassen können. Wir haben die Chance, sowohl die Änderungen beim Spielhallengesetz, als auch beim Spielbankengesetz, hier mit einer ganz großen Mehrheit, beschließen zu können.

AbgeordneteR: 

kein Egebniss

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