Zum Urteil zur Rechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen Landtagsfraktion,
Rasmus Andresen:
Wir Grüne begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber die Grenzen zur Wahrung der Grundrechte und der Verhältnismäßigkeit eindeutig überschritten hat.
Dieses Urteil stellt die politische Debatte in ein neues Licht. Wir Grüne fordern, dass die Vorratsdatenspeicherung jetzt ohne wenn und aber in die Tonne gehört.
Es kann keine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung geben, die Bundesregierung muss ihre Pläne unverzüglich einstellen. Was auf EU-Ebene gegen die Menschenrechte verstößt, darf es auch auf nationaler Ebene nicht geben.
Unsere Küstenkoalition hat sich bewusst und aus guten Gründen auf ein Nein zur Vorratsdatenspeicherung festgelegt. Nach dem Urteil des EuGH sind die Anforderungen so hoch gesetzt worden: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist damit erledigt. Wir erwarten jetzt, dass sich Innenminister Breitner und Justizministerin Spoorendonk mit dem Veto des EuGH für ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung bundes- und europaweit einsetzen.
Die Reaktion von Innenminister Breitner sind für uns Grüne juristisch und politisch nicht nachvollziehbar. Wir fordern den Minister auf, zum Koalitionsvertrag zurückzukehren.
Fraktion SH


