Die Zeit drängt: Bund-Länder-Kommission muss zügig ihre Arbeit aufnehmen

Es gilt das gesprochene Wort.

TOP 17+36+43 – Länderfinanzausgleich

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher

der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Rasmus Andresen:

Ich freue mich, dass wir es geschafft haben, einen interfraktionellen Antrag zum Umgang mit Altschulden einzubringen. Wir bekräftigen damit unser klares Bekenntnis zur Altschuldentilgung und unseren Einsatz für einen Altschuldentilgungsfonds von August 2013.

Die Zinslasten sind eine große Bürde für den Landeshaushalt, weit über 2020 hinaus. Wir sprechen über Zeiträume, die politisch kaum zu überblicken sind. Bei allem was uns haushaltspolitisch trennt, es ist gut, hier einen gemeinsamen Weg zu gehen.

Die Einrichtung eines Altschuldentilgungsfonds lässt sich nicht isoliert betrachten, sie ist eine von vielen Maßnahmen, die die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern betreffen.

Die vom Bund angekündigte Bund-Länder-Kommission muss zügig ihre Arbeit aufnehmen, denn die Zeit drängt. 2019 laufen mehrere Vereinbarungen aus, die für die Haushaltskonsolidierung entscheidend sind. Dazu gehören der Länderfinanzausgleich, die Verwendung der Mittel des Solidaritätszuschlags und verschiedene vertikale Finanzströme. Wir setzen uns mit unserem Antrag dafür ein, dass diese Verhandlungsprozesse transparent und unter Einbeziehung der Länderparlamente und Kommunen stattfinden. Wer es mit Bund-Länder-Finanzbeziehungen ernst meint, muss die Verhandlungen in Berlin auf breitere Füße stellen.

Es wird in der Debatte auch um Kompetenzfragen gehen müssen. Nicht alles ist in den Ländern besser aufgehoben, gleichzeitig brauchen die Länder bei der Aufgabenerfüllung für andere Bereiche mehr Mittel vom Bund. Wir halten deshalb an unserer Forderung fest, dass das Kooperationsverbot abgeschafft wird. Zur Not auch erst mal nur für den Hochschulbereich.

Bei der Steuerverwaltung macht mehr Bundeskompetenz Sinn. Es ist nicht sinnvoll, dass die Länder die Kosten der Steuerprüfung tragen, aber keinen ausreichenden finanziellen Anreiz haben Steuerdelikte aufzudecken, weil die Einnahmen zum Großteil nach Berlin wandern.

Das Mindestmaß muss sein, dass Kosten für Steuerverwaltung beim Länderfinanzausgleich abgezogen werden. Alles andere bevorteilt Länder, die Wettbewerbspolitik mit schlecht ausgestatteten Steuerverwaltungen betreiben. Das muss endlich ein Ende haben.

Wir wollen auch, dass in der Bund-Länder-Kommission Lösungen gefunden werden den Sanierungsstau abzubauen und Ländern und Kommunen den Spielraum zu geben, notwendige Zukunftsinvestitionen in Bildung und Breitbandausbau durchzuführen.

Wir Grüne wollen auch weiter denken. Es darf aus unserer Sicht Ländern beim Finanzausgleich nicht zum Nachteil werden, wenn Sie sich entscheiden zu fusionieren. Statt an einzelnen Steuerschrauben zu drehen, wollen wir die Verteilung des Steueraufkommens bis zu einer Neuverteilung der unterschiedlichen Steuerarten grundlegend diskutieren. Wir müssen hier mutiger werden, um voranzukommen.

Leider geht der FDP-Antrag zum Finanzausgleich in die völlig falsche Richtung. Sie fordern, dass Zuweisungen aus dem Länderfinanzausgleich ausschließlich für Investitionen verwendet werden dürfen.

Interessant ist auch, dass der größte Knick bei der Investitionsquote durch den Sparhaushalt 2011/2012 mit einem Minus von 18,6 Prozent bei den Investitionsausgaben eingetreten ist. 2014 verzeichnen wir, gerade bei den eigenfinanzierten Investitionen, sogar ein leichtes Plus von 3,4 Prozent.

Wir Grüne sehen das Absenken der Investitionsquote auch kritisch. Wer allerdings der alten Investitionsquote hinterherläuft, handelt zukunftsfeindlich. Die beste Investition in die Zukunft des Landes ist Bildung. Bildungsausgaben werden aber gar nicht in die Investitionsquote eingerechnet.

Aus Grüner Sicht müssen wir mutig denken - in Bildung und Klimaschutz investieren, umweltschädliche Subventionen abbauen und eine Steuerreform angehen, wo strukturell mehr Einnahmen für Kommunen und Länder übrig bleiben. Das bedeutet auch, bestehende Strukturen in Frage zu stellen. Tabus darf es nicht geben. Man kann nur hoffen, dass dazu alle den Mut haben.

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