Gesetz und Entschließungsantrag sind der Rahmen für das moderne Lehramt

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 5 + 30 – Zweite Lesung des Lehrkräftebildungsgesetzes

Dazu sagt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Rasmus Andresen:

Gesetz und Entschließungsantrag sind der Rahmen für das moderne Lehramt

Sieben Jahre, nachdem das Schulgesetz in seiner Grundstruktur geändert wurde, ziehen wir beim Lehramt endlich nach. Dieser Weg war in den letzten Monaten steinig. Aber anders als die Vorgängerregierung waren wir bereit, ihn zu gehen.

Ähnlich wie damals, zeichnet sich die CDU auch heute nur durch populistische Blockadehaltung aus. Kein Interesse an der Sache, keine eigenen Ideen. Für eine zweite Lesung ist das zu wenig.

Unsere Koalition hat es hingegen gewagt, dieses schwierige und sensible Thema anzugehen, auch wenn uns der Wind manchmal von vorne entgegen weht.

Aber nun konkret zum Gesetzentwurf und unserem vorgelegten Entschließungsantrag: Die Notwendigkeit, die drei Phasen des Lehramts in einem Gesetz zusammenzufassen, wurde in der Anhörung ausdrücklich gelobt.

Im Verfahren war einer der Wünsche der Opposition eine Expertenkommission einzurichten. Aber wie ernst meinen Sie es damit wirklich? Denn die Wahrheit ist, dass es bereits Expertenkommissionen zum Lehramt gegeben hat. Übrigens auch unter der Beteiligung Kieler Bildungswissenschaftler. Und ihr Votum ist eindeutig:

Unabhängig von der unterrichtenden Schulart müssen Lehrkräfte in der Sekundarstufe die SchülerInnen auf das Abitur vorbereiten. Die Herausforderungen in der Schullandschaft sind eben nicht die Änderung der Schularten, sondern vor allem durch das Alter der SchülerInnen gegeben.

Die Expertenkommissionen kommen deshalb zu dem klaren Urteil, dass ein Lehramt für die Sekundarstufe die richtige Antwort für unser Bildungssystem ist.

Wenn Sie, liebe schwarz-gelbe Opposition, immer wieder Expertenkommissionen fordern, müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, warum Sie die bisherigen bildungswissenschaftlichen Ergebnisse für das zukünftige Lehramt komplett ausblenden.

Aber natürlich gibt es auch Kritikpunkte, mit denen wir uns ernsthaft auseinandersetzen müssen. Zum Beispiel die Doppelstrukturen. Bei uns im Land gibt es zwei lehramtsbildende Universitäten. So haben es Vorgängerregierungen entschieden. Ähnlich wie man zwei Universitäten mit Medizinstudiengängen hat und man an mehreren Hochschulen BWL studieren kann.

Als Küstenkoalition standen und stehen wir vor der Herausforderung, die Expertenempfehlungen für eine gute Lehramtsstruktur mit der Hochschulstruktur in Einklang zu bringen.

Wir stehen zu beiden Hochschulen und wir sind sicher, dass durch die unterschiedlichen didaktischen und fachwissenschaftlichen Stärken der Kieler Christian-Albrechts-Universität und der Universität Flensburg eine qualitativ hochwertige Lehrkräftebildung entstehen wird.

Beide Hochschulen haben in der mündlichen Anhörung deutlich gemacht, dass die Sekundarlehrerausbildung für sie ein gangbarer Weg ist. Beide sind bereit, enger miteinander zu kooperieren.

Ein weiteres Argument in der Debatte ist das der Bedarfe. Dieses Argument ist interessant, da weder das Gesetz noch sonst irgendetwas eine Ausweitung der Studienplätze vorsieht. Wir stellen nur die Ausbildung um.

Zwischen 2020 und 2030 werden rund 7.500 Lehrkräfte ersetzt werden müssen. Jährlich sind das 750. 750 Stellen auf zirka 900 MasterabsolventInnen.

Als Land sollten wir ein Interesse daran haben, nicht stellenscharf auszubilden. Zum einen, weil Studierende durch die Polyvalenz später im Studium sich noch gegen das Lehramt entscheiden können und wir auch Flexibilität aufgrund der unterschiedlichen Fächerkombinationen brauchen.

Zum anderen sollten wir als Land die Möglichkeit haben, zwischen AbsolventInnen wählen zu können. Marktwirtschaft statt Planwirtschaft. Damit vor allem die Besten in unseren Schulen landen.

Ein weiteres Argument sind die Kosten. Ich kann mich in fünf Jahren Parlamentszugehörigkeit nicht daran erinnern, dass bei einem anderen Gesetz so intensiv über die Kosten beraten wurde. Als Haushaltspolitiker begrüße ich das.

Ein fast nicht kalkulierbarer Kostenfaktor wäre gewesen, die naturwissenschaftlichen Fächer für die Oberstufe in Flensburg auszubauen. Diese Diskussion ist aber Vergangenheit. Chemie, Physik und Biologie werden nicht für die gesamte Sekundarstufe in Flensburg angeboten.

Durch festgelegte Standards der Kultusministerkonferenz für Lehramtsstudiengänge und Kostenkalkulationen des Centrums für Hochschulentwicklung hat das Wissenschaftsministerium detailliert vorgelegt, dass 1 Million Euro strukturell für den Ausbau in Flensburg benötigt werden. Es bleibt also ein Puffer zum Kostendeckel. Hinzu kommen Investitionskosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro unter anderem für die Flensburger Bibliothek.

Das alles sind gut investierte Mittel, die das Studium in Flensburg insgesamt verbessern. Und sie werden ausdrücklich nicht zu Lasten der anderen Hochschulen gehen.

Die Kosten müssen und werden wir im Blick haben. Deshalb hat unsere Koalition einen klaren Kostendeckel beschlossen.

Allerdings ist mir absolut schleierhaft, warum die Opposition nicht bereit ist, für eine gute Lehramtsausbildung etwas Geld in die Hand zu nehmen. Die von Ihnen immer wieder geforderte Wirtschaftlichkeitsberechnung funktioniert für den Bildungsbereich nicht. Wenn es nur um Wirtschaftlichkeit geht, müssten Sie alle Studiengänge nach Flensburg verlegen. Denn dort wird wesentlich kostengünstiger ausgebildet.

Wir denken allerdings nicht, dass man Bildungspolitik nur mit Excel-Tabellen machen kann. Wir stehen deshalb zu beiden Standorten. Ohne Wenn und Aber.

Wir Grüne sind mit einigen Fragezeichen in die Anhörung gegangen. Wir wollten prüfen, ob es sinnvoll wäre, zumindest in Mangelfächern noch für den Sekundarstufe I-Bereich auszubilden, obwohl uns viele ExpertInnen davon abgeraten haben. Unsere Befürchtung war, dass wir den Bedarf an Lehrkräften in Mangelfächern nicht gerecht werden würden.

Wir freuen uns deshalb sehr, dass es möglich sein wird, Mangelfächer in Flensburg für die Sekundarstufe I studieren zu können. Gerade für die Fächer Musik, Naturwissenschaften und auch für Philosophie wurde dies in der Anhörung von vielen gewünscht.

Das Praxissemester wurde in der Anhörung von allen gelobt, von Wirtschaft bis Studierendenvertretung. Es ist das Herzstück unserer Reform. Klar ist aber auch, dass es gut gemacht sein muss.

Studierende stärker als bisher in die Schulen zu schicken, ist zentrales Element unserer Lehramtsausbildung. Die Lehrkräfte erhalten 0,5 Wochenstunden pro Studierenden und betreuen sie zehn Wochen. Die Entlastung fällt aber für das ganze Schuljahr an. So wird aus den 0,5 Wochenstunden über das Jahr gerechnet wesentlich mehr.

Unserer Küstenkoalition ist es wichtig, dass für Studierende keine Kosten im Praxissemester anfallen. Während Studierende anderer Fächer den Ort, Zeit und Umfang eines Praktikums oft selbst entscheiden können, wird das für Lehramtsstudierende zukünftig vorgeschrieben.

Für uns ist es deshalb selbstverständlich, dass für die Studierenden die Fahrtkosten übernommen werden, auch wenn sie aufgrund schlechter ÖPNV-Verbindung den PKW nehmen müssen. Die Mittel werden wir über den Landeshaushalt mit einem eigenem Titel einstellen.

Während sich die Hochschulen in vielen Fragen aufeinander zubewegt haben, blieb es beim Zeitplan in der Anhörung kontrovers. Die Christian-Albrechts-Universität bat uns, das Gesetz nicht vor der Sommerpause zu verabschieden. Sie bräuchten mehr Zeit zur Ausarbeitung der Kooperationen. Die Universität Flensburg bat uns im Juli, das Gesetz zu verabschieden. Man bräuchte endlich Planungssicherheit.

Beide Universitäten haben aus ihrer Situation heraus verständliche Positionen. Das Argument der Flensburger Universität wiegt schwerer. Von Woche zu Woche Unklarheit gefährdet die Uni in ihrer Existenz. Die Kieler Universität hat aber auch Recht. Für die Ausgestaltung und der Vertiefung der Kooperationen braucht man Zeit. Das neue Lehramt ist eine Daueraufgabe.

Um alle weiteren Schritte zu vertiefen, haben wir eine Steuerungsgruppe in das Gesetz geschrieben. Hochschulen, Studierende, IQSH, die Schulen und das Ministerium werden zusammen die Inhalte weiter ausgestalten. Nur dann kann es erfolgreich werden.

Gesetz und Entschließungsantrag sind der Rahmen für das moderne Lehramt. Die Verabschiedung heute gibt allen AkteurInnen Planungssicherheit und Ruhe für die weitere Ausgestaltung.

Sieben Jahre, nachdem wir Grüne als bisher einzige Fraktion erstmalig ein Lehrkräftebildungsgesetz vorgelegt haben, kommen wir heute ein ganzes Stück voran.

Dafür hat es sich gelohnt.

Vielen Dank.

Thema: 

AbgeordneteR: 

kein Egebniss

Grüne Partei SH
Anträge in Leichter Sprache
Parteiratsbericht der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
FördeWind 2022/1 -> Hier klicken