Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer sagt der finanzpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Wir Grüne begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer. Gerade der Schutz von Großunternehmen unabhängig von ihrem wahren Entlastungsbedarf kritisieren wir scharf. Richtig ist aber auch, dass mittelständische Unternehmen in ihrer Substanz nicht bedroht werden dürfen.
Die Erbschaftssteuer muss zur Gerechtigkeitssteuer werden. Durch das Schließen von Schlupflöchern für Großunternehmen werden die Länder Mehreinnahmen erzielen. Mit den Einnahmen wollen wir Grüne die Aufstiegschancen für alle verbessern und es eins zu eins in die Finanzierung unserer Bildung geben.
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft bei uns immer weiter auseinander. Deutschlands Multimillionäre beziehen ihr Vermögen überdurchschnittlich nicht durch eigene Leistung, sondern durch das Glück, in die richtige Familie geboren zu sein. Vererbtes Vermögen ist leistungsfeindlich, marktverzerrend und durch die fehlenden Steuereinnahmen verhindert es Aufstiegschancen für Menschen, die auf öffentliche Infrastruktur angewiesen sind.
Wir fordern Bundesfinanzminister Schäuble und die Länder auf, im Rahmen der Bund-Länder-Finanzverhandlungen Vorschläge zu unterbreiten, die die Erbschaftssteuer zur Gerechtigkeitssteuer werden lassen und unter anderem Ausnahmeregelungen für Großunternehmen abschafft.
Forderungen nach der Abschaffung der Erbschaftssteuer erteilen wir eine klare Absage. Wer das fordert, lässt Vermögende immer reicher werden und über 95 Prozent der Bevölkerung im Regen stehen.
Fraktion SH


