Bundesverfassungsgericht stellt unterschiedliche Besoldung nicht grundsätzlich in Frage

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung von RichterInnen und StaatsanwältInnen sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

Das Bundesverfassungsgericht stellt die unterschiedliche Besoldung von RichterInnen und StaatsanwältInnen in den Bundesländern nicht grundsätzlich in Frage. Es stellt vielmehr Kriterien auf, mit denen die Spielräume der jeweiligen Landesregierungen maßvoll eingeschränkt werden. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst. Wir gehen davon aus, dass die Besoldung in Schleswig-Holstein sich innerhalb der vom Gericht definierten Bandbreite bewegt.

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