Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte ist überfällig

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 19 – Novelle der Gebührenordnung der Ärzte

Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

Marret Bohn:

Ärztinnen und Ärzte müssen angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden. Das gilt für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus genauso wie für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

Wir sprechen heute über die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte. Hierbei geht es um die Behandlung von PrivatpatientInnen.

Die aktuell gültige GOÄ stammt aus dem Jahr 1996. Das ist 20 Jahre her. Sie wird von der Bundesregierung vorgelegt und ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Die letzten Änderungen der GOÄ datieren aus dem Jahr 2002. Auch das liegt schon 14 Jahre zurück!

In der Zwischenzeit hat sich eine ganze Menge getan. Im Bereich des medizinischen Fortschritts, in der Art und Weise ärztlicher Behandlungen und natürlich auch auf dem Sektor der allgemeinen Betriebskosten – Personal, Miete, Sachkosten. Für uns Grüne erscheint eine Novellierung daher überfällig.

2011 haben der Verband der Privaten Krankenkassen und die Bundesärztekammer dem Bundesgesundheitsministerium angeboten, vor Beginn einer Novellierung gemeinsam einen fachlichen Vorschlag zu erarbeiten.

Was daraus geworden ist, ist nicht bekannt. In jedem Fall gibt es bisher keine Initiative der Bundesregierung. Das kann so nicht bleiben! Solange wir keine Bürgerversicherung haben, sollten wir uns auf einen einheitlichen, transparenten Versicherungsmarkt hinbewegen.

Eine Überarbeitung der GOÄ wäre ein erster Schritt.

Ich würde mich freuen, wenn im Rahmen einer Reform auch die Verteilung innerhalb der verschiedenen Facharztgruppen überprüft würde. Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung des Antrages in den Sozialausschuss und freue mich auf die weitere Beratung.

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