Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 16 – Änderung des Jugendförderungsgesetzes
Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Gesetze müssen sich ständig an die Gegebenheiten anpassen. Die sich ständig ändernde Asylgesetzeslage im Bund macht es uns mitunter schwer, noch hinterherzukommen. Bei so vielen Asylpaketen kommt man mit dem Auspacken kaum hinterher!
Umso mehr freue ich mich über den Gesetzentwurf, den wir hier heute diskutieren. Die Schaffung eines bundesweiten Verteilungsverfahrens Ende letzten Jahres war ein richtiger Schritt.
Die Zuständigkeit je nachdem, wo die Minderjährigen gerade aufschlugen, hatte auch unsere Jugendämter vor einige Probleme gestellt. Während sich in einige Gebiete selten ein Jugendlicher verirrt hat, lagen andere Kommunen an Verkehrsknotenpunkten und waren überfordert mit den Inobhutnahmen aller Kinder und Jugendlichen.
Unser neuer Abschnitt im Jugendförderungsgesetz „Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ setzt nicht nur das neue Bundesrecht um, sondern greift auch ein akutes Problem der Jugendämter auf: Die sogenannte vorläufige Inobhutnahme stellte diese vor besondere Schwierigkeiten, wenn kurzfristig mehr Jugendlichen ankommen, als freie Plätze vorhanden sind.
Mit dem neuen Gesetz kann von der starren Quotenzuweisung abgewichen werden, um eine sinnvolle Verteilung zu ermöglichen und überforderte Jugendämter zu entlasten. Dadurch wird auch bei zeitweilig großem Andrang eine kindeswohlgerechte Aufnahme gewährleistet!
Aber, meine Damen und Herren, die Asylgesetzgebung des Bundes ist keineswegs so stringent auf Integration und Kindeswohl ausgerichtet, wie wir es uns wünschen. Die weltoffene und integrationsfreundliche Flüchtlingspolitik der Landesregierung wird immer wieder auf die Probe gestellt, solange der Bund seinen Abschottungs- und Verschärfungskurs fährt.
Die Behandlung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ist dafür ja ein hervorragendes Beispiel: Die mit dem „Asylpaket Zwei“ verabschiedeten Erschwerungen der Familienzusammenführung treffen diese nämlich besonders hart - und zwar doppelt:
- Der sogenannte „subsidiäre Schutzstatus“ führt nun dazu, dass der Familiennachzug die nächsten zwei Jahre ausgesetzt wird.
- Parallel wird dieser Status in der Praxis seitdem sehr viel häufiger vergeben, inzwischen erhalten ca. 16 Prozent der Asylsuchenden subsidiären Schutz – darunter übrigens auch Syrer; im Jahr 2015 waren es nur knapp über ein Prozent.
Kinder sind also erst mal zwei Jahre ohne Familie. Viele werden übrigens gerade während dieser zwei Jahre volljährig, was dann dazu führt, dass sie ihre Eltern überhaupt nicht mehr nachholen können.
Meine Damen und Herren, die Bundespolitik schreibt sich Integration auf die Fahnen und verankert gar eine „Integrationspflicht“ im Gesetz – aber Kindern und Jugendlichen wird die Möglichkeit genommen, ihre Eltern, die sich in Kriegs- und Krisengebieten befinden, nachzuholen.
Es ist traurig: Eine syrische Familie kratzt ihr Geld für einen Schlepper zusammen und schickt ihr Kind fort. Es kommt nach einer lebensgefährlichen Reise endlich hier an und muss dann erfahren, dass es seine Familie nicht wiedersehen wird. Unterdessen diskutieren wir hier über Leerstände in unseren Unterkünften!
Wenn man sich eine „lost generation“ heranzüchten wollte, könnte man es besser kaum anstellen.
Nebenbei bemerkt, um vielleicht mal einem typischen Vorurteil zuvorzukommen: Nein, das sind nicht alles junge Männer mit Bärten. Fakt ist, dass 47 Prozent der minderjährigen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Mädchen sind.
Als weiteres Problem zeichnen sich auch die sogenannten „begleiteten unbegleiteten“ Minderjährigen ab. Das sind Kinder, die ohne ihre eigene Familie in dieses Land kommen, doch sich anderen Familien angeschlossen haben. Schätzungen von KommunalpolitikerInnen zufolge sind das etwa 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter den Flüchtlingen. Diese Kinder fallen durch alle sozialen und juristischen Netze, stellen im Zweifel nicht einmal einen Asylantrag.
Meine Damen und Herren, dieser Probleme müssen wir uns in Schleswig-Holstein annehmen. Ich bin stolz auf unsere Landesregierung, die sich in diesen Fragen immer äußerst offen und auch pragmatisch zeigt.
Doch damit diese jungen Menschen hier wirklich eine neue Heimat finden können, werden wir eine Bundesregierung brauchen, die Integration nicht nur sagt, sondern auch meint. Wir Grünen werden uns weiterhin konsequent für die Aufnahme von mehr Flüchtlingen in Schleswig-Holstein einsetzen!
Fraktion SH



