Die Sinnhaftigkeit von Transparenz kann man kaum bestreiten

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 51 – Gesetzgebungs-Outsourcing

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

 Burkhard Peters:

Es ist nun schon drei Jahre her, aber einige von uns erinnern sich vielleicht doch noch an die Debatte, die wir hier im Juni 2013 zu der Offenlegung des sogenannten Gesetzgebungs-Outsourcings geführt haben.

Damals haben keineswegs nur die Piraten für die grundsätzliche Richtigkeit dieser Sache gestritten.

Der Kollege Dr. Stegner etwa zeigte sich der Idee gegenüber durchaus aufgeschlossen; Hat er doch betont, dass es zwar sinnvoll sein könne, wenn der Gesetzgeber sich externen Rat hole, die politischen Entscheidungsprozesse aber für Betroffene und Interessierte durchschaubar sein sollten.

Auch Kollege Harms sagte, dass Transparenz hilfreich sein könne.

Kollege Kubicki nannte den Piratenvorstoß ein wichtiges Anliegen, zoffte sich im Übrigen aber vornehmlich mit Kollege Dr. Stegner über die Rolle einer Anwaltskanzlei bei der Entstehung eines Gesetzesentwurfs zum Glückspielgesetz der letzten Legislaturperiode.

Auch ich unterstützte für die Grünen deutlich dieses Vorhaben und sah lediglich Nachbesserungsbedarf in der genauen Umsetzung. Allein Kollege Arp von der CDU lehnte den Antrag in der Sache von vornherein ab.

Meine Damen und Herren,

die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von Transparenz in diesem sensiblen Bereich kann man aus meiner Sicht kaum bestreiten. Selbst wenn Lobbyismus und Einflussnahme der Wirtschaft auf die Politik hoffnungslos überschätzt würde, was schadet dann Transparenz?

Der heutigen Ablehnung dieses Antrags zur Änderung unserer Geschäftsordnung ging eine lange und teilweise kontroverse Befassung voraus. Da es sich um einen Vorschlag handelt, der die Arbeitsweise der Fraktionen unmittelbar berührt, haben sich neben dem Innen- und Rechtsausschuss und den zugehörigen Arbeitskreisen auch die parlamentarischen Geschäftsführrungen damit auseinandergesetzt. Intern hatten wir zwischenzeitlich einen für meine Begriffe ordentlichen Änderungsantrag erarbeitet, der dem Inhalt des Piratenentwurfs weitgehend entsprach und gesetzgebungstechnisch ausgereifter war.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider ist es in einer Koalition jenseits von klaren Festlegungen in einem Koalitionsvertrag nicht immer einfach, zu Kompromissen zu kommen. Das gilt insbesondere für Änderungen, die unmittelbar den parlamentarischen Arbeitsbereich betreffen. Und natürlich ist es wichtig, hier viele Fraktionen mitzunehmen und zu einer Lösung zu kommen, die möglichst viele mittragen und die Bestand haben kann.

Dass es nun aber zu einer schlichten und vollständigen Ablehnung kommt, bedaure ich persönlich sehr und kann es in der Sache schwer nachvollziehen. Deshalb möchte ich abschließend einmal deutlich festhalten: Wir Grünen haben grundsätzlich große Sympathien für diesen Antrag. Wir behalten uns vor, dieses und weitere Projekte später wieder aufzugreifen, und nehmen sie - sollte es dazu kommen - in künftige Koalitionsverhandlungen mit.

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