Zum Bericht des Justizministeriums im heutigen Innen- und Rechtsausschuss zur Umsetzung des Landesstrafvollzugsgesetzes sagt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Dass sich eine Reform dieser Größenordnung nicht in der Nacht vom 31. August auf den 1. September völlig reibungslos umsetzen lässt, liegt auf der Hand. Neue Abläufe müssen sich einspielen. Viele Veränderungen wurden aber schon im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgeplant.
Die Reform war fachlich richtig und notwendig. Unsere Justizministerin hat heute noch einmal in allen Details das umfangreiche Konzept zur Umsetzung erläutert. Es zeigt sich, dass die Reform vom Ministerium in allen Bereichen zielstrebig umgesetzt wird.
Die Küstenkoalition hat hier eine Reform angepackt, die unter Beteiligung der CDU wohl niemals erfolgt wäre. Vielen KritikerInnen stünde es gut zu Gesicht, dies anzuerkennen, anstatt zu versuchen, jede Übergangsschwierigkeit zu skandalisieren.
Die baulichen Maßnahmen zur Realisierung der gesteigerten Anforderungen sind zum Teil bereits seit Jahren in Vorbereitung. Dienstpläne werden mehrere Monate im Voraus erstellt; die für die verlängerten Aufschlusszeiten erforderlichen Zusatzkräfte stehen in allen Justizvollzugsanstalten des Landes zur Verfügung. Viele Neuerungen, wie die verlängerten Aufschlusszeiten oder auch das Tragen von Privatkleidung, sind letztlich nur Anpassungen an einen Standard, der in anderen Bundesländern längst erfolgreich praktiziert wird.
Durch die Liberalisierungen werden wir in absehbarer Zeit eine spürbare Verbesserung in der Resozialisierung erzielen und damit unser Land nicht zuletzt ein Stück sicherer machen.
Fraktion SH



