Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jede Gewalttat gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oder andere Einsatzkräfte ist ein schlimmes Ereignis. Oft sind diese Angriffe für die Betroffenen mit schwerem körperlichem und psychischem Leid verbunden. Ihnen gilt unsere uneingeschränkte Solidarität und unser Mitgefühl. Auch daran, dass diese Angriffe in den letzten Jahren zugenommen haben, dürfen wir uns unter keinen Umständen gewöhnen.
Es eint uns alle in diesem Haus die Überzeugung, dass wir gegenüber den Polizei- und Einsatzkräften die Pflicht und Schuldigkeit haben, Verantwortung zu übernehmen und sie mit geeigneten Mitteln zu schützen.
Aber auf das „Wie“ kommt es an. Und in dieser Hinsicht – liebe CDU – stehen Sie mit Ihrem Ansinnen einer Strafrechtsverschärfung nach dem Muster der Bundesratsinitiative Hessens aus dem letzten Jahr, auch heute wieder ganz alleine da.
Ich darf an die lebhafte Debatte dazu hier im Landtag am 20.05.2015 erinnern. Zwei Redebeiträge stammten damals von Kolleginnen und Kollegen, die selber beruflich Vollzugskräfte sind, nämlich von Simone Lange und vom Kollegen Dudda. Niemand konnte Ihrem damaligen Antrag, Hessen im Bundesrat zu unterstützen, irgendetwas abgewinnen. Das wird auch heute nicht anders sein.
Ich fürchte, Sie wollen Ihr Hardliner-Image noch einmal im beginnenden Vorwahlkampf unter Beweis stellen und auf diese Weise Ihre Flanke nach rechts absichern. Dass das nicht funktioniert und letztlich die Ernte aus solchen Debatten von der AfD eingefahren wird, ist nach Mecklenburg-Vorpommern und Berlin eine Binsenweisheit.
Noch einmal die wesentlichen Gegenargumente:
Zunächst ist es juristisch schwierig, einen solchen Sondertatbestand gegenüber der „normalen“ Körperverletzung zu rechtfertigen. Ja, Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist schlimm, aber sie ist nicht „schlimmer“ als Gewalt gegen gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger. Körperliche Unversehrtheit ist ein Gut, auf das jeder gleichermaßen ein Recht hat; der Unrechtsgehalt ist derselbe. Dass sich Angriffe auf Amtsträgerinnen oder Amtsträger „gegen die Allgemeinheit und grundlegende Werte des Zusammenlebens“ richten, wäre ein völlig neu konstruiertes strafrechtliches Schutzgut. Wenn damit auch gemeint sein soll, dass das staatliche Gewaltmonopol selbst zum Schutzgut der Strafnorm erhoben wird, wird es völlig absurd. Es wäre das fatale Eingeständnis staatlicher Schwäche und völliger Hilflosigkeit.
Die vorhandenen Mittel des Strafrechts sind ausreichend. Wenn ein Polizeibeamter wie im Juli bei einem Angriff schwere Kopfverletzungen erleidet, dürfte das in den Tatbestand des § 224 – gefährliche Körperverletzung – fallen, und der hat bereits einen Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Daneben sind mindestens noch Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erfüllt - jeweils mit Strafverschärfungen in besonders schweren Fällen.
Damit komme ich zum 3. Punkt: Wenn diese Tatbestände nicht alle Straftaten verhindern können, wieso sollte dann ein weiterer Tatbestand helfen?
Er tut es natürlich nicht. Härtere Strafen nützen hier nicht das Geringste. Es ist kriminologisch ohne Zweifel, dass härtere Strafen im Bereich der Gewaltkriminalität nahezu keine abschreckende Wirkung erzielen. Denn es handelt sich hier nicht um Delikte, von denen die Täter sich irgendeinen Vorteil versprechen, sondern um hochgradig affektive und irrationale Entgleisungen. Es ist doch völlig weltfremd zu glauben, Täterinnen und Täter würden sich dabei Gedanken machen über Sondertatbestände und heraufgesetzte Mindeststrafe.
Vor allem: Respekt vor Polizei und Einsatzkräften und allem, wofür sie stehen, lässt sich nach meiner sicheren Überzeugung durch das Strafrecht nicht verordnen. Wir müssen stattdessen den Ursachen des sinkenden Respekts und geringen Hemmschwellen für Gewalt in bestimmten Milieus gegenüber Polizei und anderen Einsatzkräften auf den Grund gehen. Respekt wird durch Erziehung und Bildung erzeugt.
Verbesserte Einsatztrainings, bessere Schutzausstattung, ein Fonds zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder die Vermittlung eines positiven Bilds in Kindergärten und Schulen sowie die Stärkung der kriminalpräventiven Räte, sind Lösungsansätze die Erfolg versprechen. Nicht ihre Symbolpolitik.
Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss unser Änderungsantrag Ihrer Forderung nach einer Strafrechtsverschärfung grundsätzlich eine Absage erteilen. Über alternative Strategien können wir gerne im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Vielen Dank.
Fraktion SH



