Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 3 – Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Freien Wohlfahrtspflege
Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
Marret Bohn:
Ich bleibe bei meiner Aussage: Wir Grüne stehen einem Wohlfahrtsgesetz für Schleswig-Holstein positiv gegenüber. Zum einen würde es zu mehr Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit führen. Zum anderen würde es eine bessere Planungssicherheit für die MitarbeiterInnen bringen.
Es bleiben aber eine ganze Reihe von Fragen offen. Die ausführlichen Stellungnahmen, die wir im Sozialausschuss erhalten haben, konnten diese offenen Fragen leider nicht klären.
Erstens gibt es europarechtliche Bedenken. Sie wissen, dass der Gesetzentwurf für ein Wohlfahrtsgesetz aus diesem Grund in Niedersachsen auf Eis gelegt worden ist. Zweitens wird die Frage der Dynamisierung von Leistungen nicht beantwortet. Drittens beantwortet der Gesetzentwurf nicht die Frage nach kleineren Verbänden und Initiativen - auch die liegen uns Grünen am Herzen. Sie sind wichtig und tragen zu einer Vielfalt der sozialen Arbeit bei.
Ich verweise auf die Stellungnahme des Forum Sozial aus der Anhörung. Der jetzige Sozialvertrag I ist noch bis zum 31.12.2018 gültig. Wir sollten uns daher die Zeit nehmen, die noch offenen Fragen zu klären. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit.
Wir Grüne wünschen uns auch, dass das Thema Ehrenamt in einem Wohlfahrtsgesetz eine größere Rolle spielt. Wir alle loben das Ehrenamt und das ist auch richtig. Daher wollen wir Grüne eine größere Berücksichtigung des Ehrenamtes.
Wenn denn das Kabinett Albig II Schleswig-Holstein regiert, sind hoffentlich alle Fragen geklärt. Ich freue mich darauf und ich freue mich auch auf den Zeitpunkt, an dem das Wohlfahrtsgesetz in Schleswig-Holstein in Kraft tritt.
Fraktion SH



