Es gilt das gesprochene Wort.
TOP 4 – Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen,
Burkhard Peters:
Ich freue mich, dass wir heute endlich dieses Gesetz verabschieden, das wir so lange verhandelt und an dem wir bis in dieser Woche gefeilt haben. Schon auf der Zielgeraden haben wir im Ausschuss noch ein paar wenige Änderungen an unserem eigenen Änderungsantrag vorgenommen.
Die Wichtigste davon ist, dass das gesamte Kabinett und nicht der Ministerpräsident die Karenzzeit aussprechen soll - aus dem einfachen Grund, dass er oder sie gegebenenfalls auch selbst betroffen sein kann.
Von Seiten der Piraten wurde – wer hätte es anders erwartet – scharf gegen unseren Entwurf geschossen. Die Kritik hat jedoch keine Substanz.
Zwar wäre aus grüner Sicht in einigen Punkten „noch einiges mehr“ wünschenswert gewesen, doch unser geeintes Gesetz entspricht weitestgehend der Bundesregelung und geht stellenweise sogar darüber hinaus. Etwa bei der Dauer der Karenzzeit – im Bund bis zu 18 Monate, bei uns sind es zwei Jahre.
Die Mitglieder unserer jetzigen Regierung werden, das möchte ich klarstellen, keineswegs generell von der Regelung ausgenommen, sondern nur in Bezug auf die jetzt noch laufende Legislaturperiode. Dies geschieht aufgrund des gebotenen Vertrauensschutzes. Wenn wir eine Regelung verabschieden, die für Betroffene den Wiedereinstieg in den Job erschwert, so sollen sie dieses Risiko für ihre persönliche Planung in Betracht ziehen können, bevor sie sich für ein Amt zur Verfügung stellen.
Sollten aber Mitglieder der jetzigen Landesregierung auch in einer künftigen Landesregierung sein, so gilt das Gesetz für sie natürlich uneingeschränkt.
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben wir aus gutem Grund nicht mit erfasst, denn das Land hat dazu nicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Der Bund hat in konkurrierender Gesetzgebung abschließend eine Karenzzeit für Ruhestands- sowie frühere Beamtinnen und Beamte mit Pension geregelt. Darauf verweist unser Landesbeamtengesetz. Den Anwendungsbereich auf weitere Personen auszuweiten, ist dem Landesgesetzgeber also nach dem Grundgesetz verwehrt (Artikel 72 Absatz 1 GG).
Folgerichtig bezog sich das im Juli 2015 eingeführte Karenzzeitgesetz des Bundes auch nur auf parlamentarische und nicht auf verbeamtete Staatssekretäre. Hier im Land gibt es nur beamtete, und keine parlamentarischen Staatssekretäre.
Meine Damen und Herren,
der Behauptung, unser Entwurf würde „hinter der Bundesregelung zurückbleiben“, widerspreche ich daher deutlich.
Schade finde ich, dass sich die Fraktionen der CDU und der FDP für dieses Vorhaben nicht erwärmen konnten. Bei Gesetzen, die unmittelbar die Mitglieder einer Regierung selbst betreffen, ist eine breite Zustimmung immer wünschenswert.
Bereits zu Beginn des Jahres waren Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, über unseren ersten Entwurf informiert und wurden ausdrücklich eingeladen, Ergänzungen oder Änderungswünsche zu formulieren.
Leider kam insbesondere von der CDU keinerlei konstruktive Rückmeldung, geschweige denn Engagement für dieses Gesetz. Ihre einzige Leistung war, dass Sie sich immer mehr Zeit zur Prüfung ausbaten und wir dann monatelang nichts mehr von Ihnen hörten. Wir hätten die Sache ohne Sie sehr gern schon im März zum Abschluss gebracht.
Dass der Kollege Arp sich dann vor der Sommerpause in einer Pressemeldung (19. Juli, http://www.ltsh.de/presseticker/2016-07/19/16-59-08-1079/) überrascht zeigte, als wir unseren Änderungsantrag schließlich allein eingebracht haben, fand ich daher schon befremdlich.
Kollege Günther hat dann aber einen Tag später (20. Juli) in seiner Pressemitteilung freundlicherweise klargestellt, was seine Fraktion von einer Karenzzeitregelung ganz grundsätzlich hält: Sie würde „Fachleute aus Unternehmen vergraulen“; man könne mit einer solchen Regelung „keine Macher gewinnen“, der Landesregierung „täten Köpfe gut“, die „auch gern Geld verdienen“.
Ich kann nur den Kopf schütteln angesichts dieser grundlegenden Verkennung der Problematik. Nicht nur hat die Nord-CDU in dieser Frage offenbar komplett den Anschluss an ihre eigene Bundestagsfraktion verloren; Nein, sie bestreitet bereits, dass Verquickungen von Amt und Wirtschaftsinteressen überhaupt ein Problem darstellen können.
So etwas läuft mit dieser Küstenkoalition nicht – wir erkennen potentielle Probleme und packen sie an. Wir haben in dieser Sache, auch wenn wir vielleicht nicht der bundesweite Vorreiter sind, eine ordentliche und verhältnismäßige Lösung gefunden.
Fraktion SH



