Anlässlich der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes durch den Bundesrat am 16.12.2016 erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Ob dieses Gesetz die Teilhabe behinderter Menschen stärkt, liegt im Auge des Betrachters. Die Große Koalition stellt es so dar, die betroffenen Menschen und ihre Verbände bezweifeln das.
Wir Grüne sind von dem Gesetz nicht überzeugt. Auf massiven Druck von Menschen mit Behinderungen und Grünen in Bund und Ländern wurden einige der im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschlechterungen verhindert.
Trotz dieser erkämpften Änderungen ist dieses Teilhabegesetz noch lange kein gutes Gesetz. Es bleiben eine ganze Reihe von Baustellen übrig:
Viele Unklarheiten, eine unzureichende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und sogar Verschlechterungen für Menschen mit Behinderung. Deshalb haben wir Grüne diesem Gesetz nicht zugestimmt. Nicht im Bundestag und auch nicht in Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat sich heute im Bundesrat enthalten.
Klar ist, dass dieses Gesetz nur ein Anfang sein kann. Klar ist aber auch, dass zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch ein weiter Weg vor uns liegt. Es sind noch viele weitere und deutlich größere Schritte erforderlich.
Wir Grüne haben am Anfang der Diskussion offen gesagt, wie wir uns verhalten werden. Genau das haben wir auch umgesetzt.
Für uns Grüne in Schleswig-Holstein steht fest: Das ist nicht unser Gesetz!
Fraktion SH



