Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 6 - Entwurf eines Rettungsdienstgesetzes
Dazu sagt die gesundheits- und sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn:
Bevor ich auf das vorliegende Gesetz eingehe, möchte ich zunächst einmal diejenigen nennen, die die Umsetzung unseres Gesetzes überhaupt erst möglich machen. Sie geben Tag und Nacht alles, um Menschen in Notsituationen beizustehen. Im Rettungsdienst, in den Leitstellen, auf den Einsatzfahrzeugen, an Bord der Hubschrauber und in den Kliniken - überall in der Rettungskette wird rund um die Uhr großartiges geleistet.
Allen Haupt- und Ehrenamtlichen im Rettungsdienst unser und mein ganz persönlicher Dank!
Im vergangenen Jahr hat das Sozialministerium den Entwurf für die aktuelle Novelle des Rettungsdienstgesetzes vorgelegt. Wir haben uns im Sozialausschuss die Zeit genommen, in schriftlicher und mündlicher Anhörung in die Tiefe zu gehen. Die Kritik ist nicht ungehört verhallt, sondern in einem Änderungsantrag der Küstenkoalition eingeflossen.
Für uns Grüne war sofort klar, dass der Baby-Notarztwagen im Gesetz verankert werden muss. Landesweit müssen dieselben Regeln gelten. Ob im Großraum Kiel oder im Großraum Lübeck. Dafür hat die Küstenkoalition jetzt gesorgt.
Kommen wir zu einem weiteren Punkt, der uns Grüne überzeugt hat: Das ist die verbindliche Festschreibung der erforderlichen Fortbildungen für das Personal - auf den Einsatzfahrzeugen und in den Leitstellen.
Als weiteren Punkt haben wir die Einsatzmöglichkeiten von NotfallsanitäterInnen während ihrer Ausbildung konkretisiert.
Ich freue mich, dass wir heute Nägel mit Köpfen machen und das Rettungsdienstgesetz beschließen.
Fraktion SH



