Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 22 – Ferienbetreuungskonzept für Grundschulen und Förderzentren einführen
Dazu sagt die bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,
Ganztagsschulen haben sich in unserem Schulsystem fest etabliert. Wir wären nicht soweit, wenn es nicht das 4-Milliarden-Investitionsprogramm des Bundes „Zukunft Bildung und Betreuung" gegeben hätte, aus dem Schleswig-Holstein in den Jahren 2003 bis 2007 insgesamt 135 Millionen Euro bekam.
Mit dem Geld für Investitionen in Ganztagsschulen wurden Bau- und Ausstattungsinvestitionen an vielen Schulen Schleswig-Holsteins gefördert. Der Eigenanteil der Kommunen betrug nur 10 Prozent.
Dieses Programm, das nach dem PISA-Schock aufgelegt wurde, hat den Ganztagsschulen enormen Schub gegeben. Zehn Prozent Ko-Finanzierung konnten sich sehr viele Kommunen leisten. Es wurden Mensen, Sporthallen und Ganztagsräume gebaut. Das Konzept, dass Kinder und Jugendliche auch am Nachmittag in der Schule sind, wurde salonfähig.
Dass Ganztagsschulen inzwischen fester Bestandteil unseres Bildungssystems sind, zeigt sich auch an der Zahl der Schulen Ganztagsschulen:
„Im Jahr 2002 gab es in Schleswig-Holstein lediglich 24 (überwiegend teilweise) gebundene Ganztagsschulen, und zwar vorrangig an Gesamtschulen. Im Schuljahr 2017/18 bestehen insgesamt 517 offene Ganztagsschulen und 30 gebundene Ganztagsschulen. So haben insgesamt 547 Schulen, das sind mehr als zwei Drittel aller Schulen, denUnterricht ergänzende Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebote. Neben den Ganztagsschulen werden an 173 Schulen mit Primarstufe Betreuungsangebote vorgehalten.“ So steht es auf der Seite des Bildungsministeriums.
So weit, so gut.
In den vergangenen Jahren ist auch der Bedarf an Ganztagsbetreuung stetig gestiegen. Das sehen wir an den Zahlen von Ganztagsplätzen im Kitabereich, aber auch an den Schulen, vor allem an den Grundschulen.
Es ist wichtig, dass Eltern auch mit Beginn der Schulzeit verlässliche Betreuungsstrukturen vorfinden, um Familie und Beruf unter einen Hut bringen zu können. Und auch Nachmittagsbetreuung an den Förderzentren ist ein wichtiger Punkt.
Dazu gehören natürlich auch die Ferien. Viele Kommunen bieten auch Betreuung in den Ferien an. Die Eltern fordern es ein und die Kommunalpolitik reagiert.So soll es sein.
Der Bedarf ist auch an den weiterführenden Schulen vor allem in Klasse 5 und 6 da, weil die Schüler*innen auch in dem Alter noch nicht mehrere Stunden allein auf sich gestellt sein sollen. Deshalb gibt es offene Ganztagsschul- und Betreuungsangebote oder Horte auch an weiterführenden Schulen. Das finden wir gut und richtig.
Gleichzeitig wird aber an einem Drittel der Schulen weder ein Ganztags- noch ein Ferienangebot vorgehalten.Das ist vor allem für berufstätige Familien schlecht. Wir halten es aber für schwierig,die Landesregierung aufzufordern,ein Konzept zur Ferienbetreuung für Grundschulen und Förderzentren zu erstellen und die Ganztagsschulangebote Schritt für Schritt auchauf die Ferien auszuweiten.
Betreuungsangebote und Ganztagsangebote sind Sache der Schulträger. Wenn das Land ein Konzept erarbeitet und die Kommunen zur Umsetzung verpflichtet, muss das Land zahlen. Es greift die Konnexität.
Wir sehen als Koalitionsfraktionen aber Ganztag als wichtig an und habendie Weiterentwicklung des Ganztags auch in unserenKoalitionsvertrag geschrieben.Wir halten es in unserem gemeinsamen Antrag aber offener. Ohne die Kommunen läuft es nicht. Deshalb wollen wir sie einbinden.
Außerdem ist uns wichtig, dass die Förderung der vom Bund vereinbarte Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatzauch Ferienzeiten umfasst. Allerdings muss der Bund noch deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen. 2 MilliardenEuroreichen dafür nicht aus.
Es freut mich, dass wir uns bei diesem Thema auf einen gemeinsamen Antrag mit den Abgeordneten des SSW verständigen konnten, denn inhaltlich – das wird ja auch in den Reden deutlich – sind wir bei den Themen Ganztag und Ferienbetreuungskonzept nicht weit auseinander.
Fraktion SH



