In einer Koalition ist es normal, unterschiedliche Vorstellungen zu haben

Liebe SPD,

 

was für eine Seifenblase. Auf Grundlage eines Zeitungsartikels hier die große Krise der Jamaika-Koalition am Beispiel der Polizeirechtsreform an die Wand zu malen, ist einfach nur lächerlich. Ihr heutiges Agieren ist nichts anderes als der Ausdruck Ihrer verzweifelten, aber bisher vergeblichen Suche nach einer Möglichkeit, in der Opposition irgendein greifbares Profil zu entwickeln. Sie stochern doch nur ein wenig im Nebel herum, ohne zu wissen, worum es eigentlich genau geht. Es ist nichts anderes als langweiliges Oppositionsklippklapp. Kann man natürlich machen, aber was bringt Ihnen das? Nichts.

 

Um der Koalition Uneinigkeit vorzuwerfen, um uns vorzuführen, da müssen Sie schon früher aufstehen. Wer den Jamaika-Koalitionsvertrag zu den Stichpunkten „Innere Sicherheit“, „Rechts- und Handlungssicherheit für die Polizei“ und „Extremismus und Terrorismusbekämpfung“ aufmerksam gelesen hat, der wird, wenn er nur bis drei zählen kann, erkennen, dass die Partner*innen der Jamaika-Koalition an dieser Stelle aus ziemlich unterschiedlichen Ecken kommen. Zum Beispiel beim Stichwort „Elektronische Fußfessel“ oder bei der Online-Durchsuchung. Das ist aber auch überhaupt kein Problem, sondern normal in einer Koalition, erst recht in einer Dreierkonstellation. Das wissen Sie doch selbst am besten, solange ist die Küstenkoalition doch nicht her.

 

Aber gerade an dieser Stelle, der Polizeirechtsreform, werden Sie damit ins Leere laufen. Anders als Sie und einige andere das händereibend gerne hätten, ist sich diese Koalition bei der anstehenden Polizeirechtsreform in sehr vielen Punkten einig, bei einigen Punkten gibt es auch noch viel Abstimmungsbedarf im Detail.

 

Wir wissen, dass wir zur Vorratsdatenspeicherung, zur Online-Durchsuchung oder zur Quellen-TKÜ unterschiedliche Vorstellungen haben. Das ist aber doch überhaupt kein Geheimnis. Wir wissen aber auch, dass wir bei der Bekämpfung bestimmter Formen des Terrorismus neue Überlegungen anstellen müssen. Beispiel: Die neuen, international vernetzten identitären Faschisten vom Schlage Breivik oder dem Massenmörder von Christchurch, Brenton Tarrant, kommunizieren und planen im Darknet, nicht in knackbaren Messenger-Diensten. Ob dabei das Gefahrenabwehrrecht auf Landesebene eine Stelle ist, an der man dafür ansetzen kann, da haben wir aber erhebliche Zweifel.

 

Wir diskutieren also nicht nur äußerst intensiv mit unserer Koalitionspartner*innen, sondern arbeiten auch sehr gut, eng und vertrauensvoll mit ihnen und dem Innenministerium zu diesen Themen zusammen.

 

Insbesondere dem Haus von Innenminister Grote, Staatssekretär Geerdts und den zuständigen Fachabteilungen gilt an dieser Stelle ein besonderer Dank für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Von den Ergebnissen werden Sie in Kenntnis gesetzt, wenn es soweit ist. Eines kann ich Ihnen aber schon jetzt verraten: Wir sind uns in der Koalition völlig einig, die verfassungswidrige Befugnis zur automatischen Kennzeichenerfassung (§ 184 Abs. 5 LVwG) endlich aus dem Polizeirecht zu streichen. Die wurde 2007 unter dem Innenminister Ralf Stegner eingeführt.

 

Zusammengefasst: Das Ergebnis wird nicht 100 Prozent grün und nicht 100 Prozent schwarz und nicht 100 Prozent gelb sein. Sondern ein guter jamaikanischer Kompromiss. Wir sind auf dem besten Wege, vielen Dank der Nachfrage

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