Rede im Landtag - Wer von uns hat sich noch nie über eine Makler*innenprovision geärgert. Da ist man zunächst nur froh, endlich eine passende Immobilie gefunden zu haben, und dann fallen Kosten an, deren Grundlage oft schwer einzusehen ist. Hinzu kommt, dass für den Beruf der Immobilienmakler*in keine Berufsqualifikation oder -ausbildung vorausgesetzt wird. Gefordert werden nur fehlende Vorstrafen und geordnete Vermögensverhältnisse durch § 34c der Gewerbeordnung.
Da ist ein kritisches Auge auf Provisionen durchaus angebracht.