Rede im Landtag - Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ Wir Grüne können uns mit dieser Zielsetzung zu 100 Prozent identifizieren. Es gibt noch viel zu tun, packen wir es an.