Aktuelle Meldungen

Rechtsstaatlichkeit äußert sich im Schutz der Menschenwürde

Es ist kein Geheimnis, dass wir Grüne eine Abschiebehafteinrichtung für falsch halten, denn der Verwaltungszwang darf nicht mit Freiheitsentzug durchgesetzt werden. Freiwillige Ausreisen sind unserer Meinung nach zu bevorzugen. Aber auch hierbei gibt es nichts zu romantisieren. Auch sie sind immer mit menschlichen Härten verbunden. Die Frage, wie das organisiert wird und unter welchen Umständen das passiert, hat etwas mit Respekt und Würde zu tun.

Wechsel der Krankenversicherung: Im Kern geht es um Wahlfreiheit

Bislang haben die BeamtInnen in puncto Krankenversicherung jedenfalls keine echte Wahlfreiheit. Sind sie gesetzlich versichert, müssen sie ihren Versicherungsbeitrag - anders als Angestellte im öffentlichen Dienst - vollständig selber zahlen. Damit entsteht faktisch ein Zwang, sich in der Privaten versichern zu lassen. Dort versichert zu sein, hat für die BeamtInnen nicht nur Vorteile.

Familiennachzug ist die wichtigste integrationspolitische Maßnahme

Wer sich Gedanken darüber machen muss, dass die Schwester in einem Kriegsgebiet lebt, der Bruder in einem Transitstaat verweilt oder die Mutter in einem überfüllten Flüchtlingslager campiert, kann sich schwer auf die deutsche Grammatik konzentrieren. Deshalb ist der Familiennachzug eine der wichtigsten Maßnahmen, die wir integrationspolitisch treffen können

Altersarmut ist sozialer Sprengstoff für unsere Gesellschaft

Teilzeitarbeit als Hinzuverdienst, geringes Einkommen ohne Ausbildung, unterbrochene Erwerbsbiografien wegen Kinderziehung, Pflegezeiten oder Arbeitslosigkeit. Die Regeln der gesetzlichen Rente-versicherung sind von gestern. Mit Regeln von gestern werden wir die Herausforderungen von morgen nicht lösen können. Deswegen gehört zu einer Gesellschaft 4.0 auch eine Sozialpolitik 4.0.

Es geht der AfD nicht um Tierschutz, es geht ihr um Diskriminierung

Der AfD geht es nicht um Problemlösung, sondern darum eine Agenda gegen religiöse Minderheiten zu setzen. In Schleswig-Holstein wurde eine Ausnahme für betäubungsloses Schlachten letztmals 2004 vergeben. Obendrein geht die Argumentation der AfD nicht auf, denn ihr eigenes Wahlprogramm möchte die Begründung des Europäischen Gerichtshofes aushebeln.

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Claudia Jacob

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