Artenschutzrecht ist kein Verhinderungsrecht, im Gegenteil: Herr Habeck machte eindrücklich deutlich, wie vorausschauend und planerisch qualitativ sein Ministerium bei rechtlichen Prüfungen vorgeht. Fachliche Expertise und Gründlichkeit sind entscheidende Kriterien, um rechtlichen Überprüfungen bei Straßenbauprojekten Stand zu halten. Wer das bezweifelt schießt ein Eigentor.