Niemand bestreitet, dass der fraktionsübergreifende Antrag nur ein Mosaikstein sein kann, wenn wir die Demokratie für die Mehrheit der Bevölkerung wieder attraktiver machen wollen.
Die heutige Anhörung zur Flüchtlingssituation hat gezeigt, dass die Aufnahme der zuwandernden Menschen in Schleswig-Holstein von der Gesellschaft als Gemeinschaftsaufgabe verstanden wird.
Erinnern und Gedenken – auch 70 Jahre nach dem Ende staatlichen Terrors der Nationalsozialisten bleibt dies eine zentrale gesellschaftliche Verpflichtung.
Dem Ansehen des Landtages hilft es auch nicht, wenn der leitende Verwaltungsdirektor in seiner Funktion für sein Institut die Kritik am Stil einzelner Abgeordneter wieder aufleben lässt.
Es bleibt dabei: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist aus den vom Bundesverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof dargelegten Gründen ein unangemessenes Mittel der Totalüberwachung.
Aus Grüner Sicht ist die Hamburger Klage gegen das Betreuungsgeld mehr als berechtigt. Auch wir haben starke Zweifel an der Verfassungskonformität des Betreuungsgeldes.
Dagegen zahlt das Land schon jetzt an Kreise und kreisfreie Städte 45 Mio. Euro mehr für die Betreuung der unter Dreijährigen als Schwarz-Gelb je geplant hatte.