Die vom Innenministerium als Rechtfertigung für den Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht angeführten Beispiele - Handy-Ortung vermisster Personen, Identifizierung einer anonymen Selbstmordankündigung im Internet - können bestenfalls für die Gefahrenabwehr durch die Polizei gelten, nicht für die Informationsinteressen der Schlapphüte. Immerhin geht es um das behördliche Knacken von Passwörter, Pins und PUKs, die unsere intimsten Daten schützen sollen.