Bevor die Debatte eine völlige Schieflage bekommt, nämlich, ob das Stoiber-Zitat richtig oder falsch ist, werde ich meinen Einspruch gegen den Ordnungsruf zurücknehmen, um auf den eigentlichen Kern der Auseinandersetzung zurück zu kommen. Der besteht darin, dass Rassismus bis weit in die Mitte der Gesellschaft reicht und die Anheizung entsprechender Ressentiments ein Spiel mit dem Feuer sein kann. Diesen Zusammenhang in einer Landtagsrede zu benennen, ist von der freien Meinungsäußerung gedeckt und rechtfertigt keinen Ordnungsruf.