Rede im Landtag - Alle KFZ, unabhängig von der Antriebsart, erfüllen für ihre Zulassung im Verkehr – und das schließt den ruhenden Verkehr, sprich das Parken, mit ein - die europäischen beziehungsweise nationalen Sicherheitsregularien auf hohem Niveau. Besondere Anforderungen im Baurecht bedarf es darüber hinaus nicht. Darin sind sich die Feuerwehren, das Ministerium, das Gremium der Bauministerkonferenz, die Literatur und die Forschung einig.