Alle müssen an einem Strang ziehen

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 17 –Medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen

 

Dazu sagt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,

Aminata Touré:

 

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg*innen,

liebe Gäste auf der Tribüne,

 

ich freue mich, dass wir heute einen mündlichen Bericht zur aktuellen Lage der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein erhalten haben. Wir haben als Koalitionsfraktionen vor einigen Monaten mit einem Landtagsantrag den Startschuss für eine umfassende Bestands- und Bedarfsanalyse für Gesundheit gegeben. Die ärztliche Versorgung für alle Altersgruppen ist hierbei ein wichtiger Bestandteil.

 

Schaut man sich die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Form der Planung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein an, scheint erst einmal alles gut zu sein: In keinem Kreis haben wir eine Unterversorgung. Fragt man allerdings Eltern, bekommt man einen ganz anderen Eindruck. Nicht überall ist es leicht, einen Behandlungstermin zu bekommen. Eltern erleben zuweilen, dass sie in der Praxis ihrer Wahl nicht aufgenommen werden können und auf eine andere ausweichen müssen.

 

Nach einem Tiefstand gibt es wieder mehr Kinder im Land. Das ist erst einmal schön. Die Geburtenrate ist leicht gestiegen. Weitere Kinder sind gemeinsam mit ihren Familien durch die Migrationsbewegungen zu uns gekommen. Die Krankenkassen haben ihren Katalog der freiwilligen, kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen ausgebaut. Lücken im Altersverlauf sind geschlossen worden. Heute gibt es die U1 bis U6 für Babys, U7 bis U9 für Kleinkinder, U10 und U11 für Grundschulkinder sowie J1 und J2 für Jugendliche. Auch die Inanspruchnahme der einzelnen Vorsorgeangebote hat sich verbessert. Eltern von heute sind gut informiert und engagiert. Ihnen ist die Gesundheit ihrer Kinder sehr wichtig.

 

Das alles sind positive Entwicklungen. Aber sie schlagen sich nicht ausreichend in der ärztlichen Bedarfsplanung nieder. Auch nach der letzten Reform nicht. Die Einwohner*innenzahlen, auf deren Basis die Zahl der möglichen Arztzulassungen berechnet wird, sind nicht aktuell. Die Differenzierung der Bezirksgrößen nach Arztpraxen ist zwar sinnvoll, aber eine Möglichkeit der Steuerung, wo im Bezirk sich ein Arzt oder eine Ärztin niederlässt, gibt es nach wie vor nicht. Es kommt zu einer ungleichen Verteilung und real auch zu unterversorgten Regionen.

 

Ein weiterer Aspekt ist die Veränderung des Berufsstandes. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte achten darauf, dass ihr Beruf und ihre Familien in einer guten Balance stehen. Nicht jeder und jede, die eine Vollzulassung haben und aus persönlichen Gründen vorübergehend in Teilzeit praktizieren, geben die halbe Zulassung zurück. So kann diese halbe Stelle nicht anderweitig vergeben werden. Ein Engpass entsteht.

 

Es ist gut, dass der Gesundheitsminister berichtet hat, wie die aktuelle Situation in der medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein ist. Aber konkret und direkt verändern kann die Landesregierung diese Lage nicht. Zuständig für Bedarfsplanung und Zulassung ist die kassenärztliche Vereinigung. Gesetzlicher Gestaltungsspielraum liegt auf der Bundesebene, nicht im Land. Und auch dort haben Bundesärztekammer und Gemeinsamer Bundesausschuss den Hut auf.

 

Wir Grüne halten es deshalb für sinnvoll und geboten, die stark getrennten Sektoren und einseitigen Zuständigkeiten im Gesundheitswesen aufzubrechen. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte und Ärztinnen, öffentlicher Gesundheitsdienst, Politik und ärztliche Selbstverwaltung müssen gemeinsam Verantwortung tragen. Sie alle müssen an einem Strang ziehen. Grundlage muss immer eine aktuelle, sektorenübergreifende Planung sein - auf der Basis aktueller Zahlen und unter Einbezug der vorherzusehenden Entwicklung.

 

Alle Beteiligten müssen gemeinsam die Rahmenbedingungen gestalten, regional, landesweit und auf der Bundesebene.

Thema: 

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