Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes über die Zulässigkeit eines Frackingverbotes im Landeswassergesetz sagt der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Burkhard Peters:
„Die heutige Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes bestätigt unsere Rechtsauffassung: Das Land hat nicht die Kompetenz, ein Frackingverbot im Landeswassergesetz zu verankern. Die Kompetenz liegt stattdessen auf der Bundesebene. Dort fordern wir Grüne schon seit langem ein Verbot des konventionellen Frackings, bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen ließ sich dies bisher nicht durchsetzen. Die „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“ kann mit ihrer Schlagkraft hoffentlich ein neuer Impuls in der Fracking-Debatte sein.“
Es ergänzt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Marlies Fritzen:
„Dieser Beschluss bringt nun endlich Klarheit. Für ein Frackingverbot auf Landesebene fehlt uns die Regelungskompetenz. Wir Grüne waren immer gegen die Ausbeutung unserer Umwelt durch Fracking, ein Verbot halten wir für absolut wünschenswert. Auch zukünftig werden wir ein Frackingverbot auf Landesebene unterstützen. Die Bürger*inneninitiative kann ihr Engagement jetzt dort einbringen, wo es tatsächlich zu Ergebnissen führen kann.“
Fraktion SH



