Das ehrenamtliche, kommunalpolitische Engagement ist von elementarer Bedeutung für die Demokratie

Zur heutigen Behandlung des Gesetzentwurfes für die Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bina Braun:

 

Die Themen Bürger*innenbegehren und Veränderung der Fraktionsgröße beschäftigen uns weiterhin sehr. Nach wie vor gilt: Wir Grüne hätten die Bürger*innenbeteiligung in Schleswig-Holstein gelassen, wie sie bisher war. Wir waren treibender Motor der Reform von 2013, haben uns immer für mehr Bürger*innenbeteiligung eingesetzt und haben unsere Grüne Position dazu auch nicht verändert. Trotzdem haben wir aus der Anhörung auch Punkte mitgenommen, die bei uns nachwirken.

 

Die kommunalen Spitzenverbände haben von der Demotivation von ehrenamtlichen Kommunalpolitiker*innen durch Bürger*innenbegehren berichtet. Wenn wir derzeit mitbekommen, wie viele der anderen Parteien Schwierigkeiten haben, ihre Listen für die Kommunalwahl zu füllen, wollen wir das ernst nehmen. Das ehrenamtliche, kommunalpolitische Engagement ist von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Das ist für mich ein relevantes Argument.

 

Wir haben die Erkenntnisse aus den öffentlichen Anhörungen im Innen- und Rechtsausschuss in unseren Entwurf eingearbeitet. Dabei haben wir den Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, dass das Land die Größe der Fraktionen festlegen soll.

 

Ich persönlich habe lange für die Kann-Regelung gekämpft, aber muss natürlich auch die Position des Kreis- und Städtetags zur Kenntnis nehmen, die die Gremien repräsentieren, die es dann letztlich in der Umsetzung betrifft. Wir haben auch den Wunsch von Initiativen nach mehr Sicherheit in Bezug auf die Fristen zur Sammlung von Unterschriften für kassatorische Bürger*innenbegehren berücksichtigt. Außerdem sorgen wir für mehr Klarheit, dass Vorhaben, zu denen ein Bürger*innenbegehren angekündigt wurden, nicht mehr begonnen werden können, solange die Zulässigkeit des Begehrens noch nicht festgestellt wurde.

 

Ich kann deswegen nicht nachvollziehen, warum die FDP unsere Änderung als „klammheimlich“ kritisiert: Eine öffentliche mündliche und schriftliche Anhörung, mehrfache Diskussionen im Plenum und Ausschuss und ein Änderungsantrag kann man wohl kaum als „klammheimlich“ bezeichnen.

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