Die Erhöhung des Kurzarbeiter*innengeldes ist eine gute Nachricht für die Arbeitnehmer*innen

Zum Beschluss der Großen Koalition, das Kurzarbeiter*innengeld ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts zu erhöhen, sagt der arbeitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Joschka Knuth:

Die Erhöhung des Kurzarbeiter*innengeldes ist eine gute Nachricht und dringend notwendig. Gerade für Arbeitnehmer*innen in den Branchen, die absehbar noch länger von Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Krise betroffen sein werden, verbessert sich die finanzielle Situation damit merklich. Deren Lebenshaltungskosten verringern sich nicht, während mit der verordneten Verringerung der Arbeitszeit automatisch das Gehalt reduziert wird.

Auch, wenn wir alle hoffen, dass möglichst viele Menschen bald wieder in Vollzeit arbeiten können, ist es richtig, schon heute die Planungssicherheit für viele Arbeitnehmer*innen zu verbessern.

Ich hätte mir darüber hinaus gewünscht, dass die Bundesregierung auch das Auszahlungsverfahren anpasst. Aktuell müssen Unternehmen zunächst Kurzarbeit anmelden und auch das Kurzarbeiter*innengeld an ihre Beschäftigten auszahlen, ehe sie es von der Arbeitslosenversicherung ersetzt bekommen. Damit führt die Erhöhung gerade bei kleinen Unternehmen, die schon jetzt mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben, noch zu einer temporären Verschärfung der Situation.

Thema: 

Grüne Partei SH
Anträge in Leichter Sprache
Parteiratsbericht der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
FördeWind 2022/1 -> Hier klicken