Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Landesrechts im Bereich der Justiz
Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als wir uns am 14.12.2017 das erste Mal hier im hohen Haus mit dem Justizbereinigungsgesetz beschäftigten, wurden die Reden zu Protokoll gegeben. Ich gehe davon aus, dass Sie alle – liebe Kolleg*innen – meine Ausführungen zum Gesetzentwurf im Protokoll der 17. Sitzung des Landtages aufmerksam studiert haben und beschränke mich daher auf ein kurzes Zitat aus der Rede:
„27 verstreute Justizgesetze und Justizverordnungen mit hunderten von Seiten und Paragraphen werden durch das schlanke und handliche neue Gesetz überflüssig und in den Altpapiercontainer des Landesrechts entsorgt. Der Entwurf ist nicht spektakulär, er enthält nur wenig Neues. Seine Inhalte sind überwiegend staubtrocken und bieten nicht den geringsten Anlass für parteipolitischen Streit. Dennoch ist er eine gesetzgeberische Wohltat!“
Dazu stehe ich auch heute noch. Aber nichts ist so gut, als dass man es nicht noch ein wenig besser machen könnte. Und das ist im Rahmen der Ausschussbefassung, nicht zuletzt durch die unermüdliche Initiative des sehr geehrten Kollegen Rossa, geschehen.
In die Regelung zum Hausrecht wurde ein kleiner Absatz hinzugefügt, der für die sogenannten ‚Organe der Rechtspflege’ die Einlasskontrolle im Regelfall auf die Identitätsfeststellung durch Vorzeigen des Dienst- oder Anwaltsausweises beschränkt.
Organe der Rechtspflege sind vor allem die ‚Schwarzkittel‘, also alles was im Gerichtstermin mit einer Robe aufläuft. Auch die Rechtsanwält*innen zählen zu den Organen der Rechtspflege. Da sie externe Büros haben, müssen sie besonders häufig rein ins Gericht, nicht nur zu Verhandlungen, sondern zu Terminen und Besprechungen mit diversen Gerichtspersonen und zu ihren Anwaltspostfächern in den Gerichtsgebäuden. Sie sind daher besonders stark betroffen von Einlasskontrollen.
Einige werden jetzt denken: Typisch Advokatenzunft, immer wollen sie eine Extrawurst haben.
So ist es aber nicht. Wir Anwält*innen tragen in unseren Aktentaschen in aller Regel keine Pistolen, Knallkörper oder Schnapsflaschen herum, sondern Akten und Unterlagen, deren Inhalt einem strengen Berufsgeheimnis unterliegen. Schon die Angaben auf einem Aktendeckel über die Namen der Mandant*innen gehören zu unserer Schweigepflicht. Wir sind daher äußerst empfindlich, wenn sich jemand anschickt, unter welchem Vorwand auch immer, in unsere Aktentaschen zu schauen.
Und deswegen finde ich es angemessen und richtig, wenn dieser besondere Aspekt sich nicht nur gewohnheitsrechtlich Geltung verschafft. Denn natürlich werde ich von den Wachtmeistereien in meinen Heimatamtsgerichten Ratzeburg und Schwarzenbek regelmäßig durchgewunken, wenn die elektronische Einlassschleuse zu piepen anfängt. Aber das muss in auswärtigen Gerichten, in denen man mich nicht so gut kennt, ja nicht immer der Fall sein. Eine entsprechende Klarstellung im Gesetz selbst, so wie wir sie jetzt eingebaut haben, ist also aus Sicht der Anwaltschaft unbedingt zu begrüßen.
Jetzt haben wir also ein blitz-blank bereinigtes Landesrecht im Bereich der Justiz, dass nicht nur für alle Rechtsanwender*innen transparent und gut handhabbar ist, sondern auch den sensiblen Bereich des Hausrechts in Gerichten und Staatsanwaltschaften für alle Beteiligten angemessen regelt.
Fraktion SH



