Paare bei der Chance auf Elternschaft unterstützen, nicht diskriminieren

Es gilt das gesprochene Wort!

 

TOP 12 – Ungewollte Kinderlose besser unterstützen – diskriminierungsfreie Kinderwunschbehandlung ermöglichen

 

Dazu sagt die Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nicht allen Menschen, die gerne Eltern wären, ist dies ohne Probleme vergönnt. Viele Frauen und Männer leiden unter einer ungewollten Kinderlosigkeit. Und nicht jedem Paar gelingt es, sich eine Perspektive und einen Lebensinhalt ohne Kinder aufzubauen.

 

Wir reden nicht von einer kleinen Randgruppe. Fast jedes zehnte Paar ist betroffen – mit zunehmender Tendenz. Es gibt kein Recht auf Elternschaft. Aber Paare haben das Recht, bei der Chance auf Elternschaft unterstützt und nicht benachteiligt zu werden. Das sehen wir Grüne so, das sieht die Koalition so, das steht auch in unserem Koalitionsvertrag.

 

Eine Umfrage und der Bericht des Bundesgesundheitsministeriums „Ungewollt Kinderlos 2020“ zeigen, dass Frauen durch Kinderlosigkeit deutlich stärker belastet sind als Männer. Das liegt sicher auch an immer noch tradierten Rollenbildern. Es muss Schluss sein mit der Stigmatisierung von Frauen, die nicht Mutter sind. Gewollt oder ungewollt. Frauen können Mütter sein, sie müssen es aber nicht.

 

Ungewollte Kinderlosigkeit ist keine einfache Sache, weder für Männer noch für Frauen. Viele Partnerschaften zerbrechen unter der Belastung. Betroffene Paare brauchen eine individuelle Beratung, gute Behandlung und Zugang zu einer diskriminierungsfreien Finanzierung der Kinderwunschbehandlung. Bei der Kinderwunschbehandlung darf es keine systematische Benachteiligung geben.

 

Künstliche Befruchtung muss diskriminierungsfrei, unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Um eine bundesweit einheitliche Finanzierungsregelung sicherzustellen, muss der Bund die bisher den Ländern anheimgestellten 25 Prozent der Kosten übernehmen. Grundsätzlich muss für Eltern die vollständige Übernahme der Kosten sichergestellt sein.

 

Genau darauf haben sich die Ampelparteien im Bund geeinigt und in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Die Realisierung des Kinderwunsches darf nicht vom Geldbeutel und auch nicht vom Wohnort abhängig sein. Der Finanzierungs-Flickenteppich bei der künstlichen Befruchtung muss vereinheitlicht werden. Denn Kinderwunsch nach Postleitzahl ergibt keinen Sinn.

 

Ein Kinderwunsch darf nicht am Wohnort und auch nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern. Und er sollte nicht vom jeweiligen Landesetat abhängig sein. Die Realität aber ist: Wer kein Geld hat, kann sich eine Kinderwunschbehandlung trotz aller Programme nicht leisten. Das ist Diskriminierung und das wollen wir ändern.

 

Und klar ist auch: Die Regeln müssen für Frauen und Männer, für hetero- und homosexuelle Partnerschaften gleichermaßen gelten und das auch ohne Trauschein oder Eintragung der Lebenspartnerschaft. Auch das Lebensalter – zu jung, weil unter 25, zu alt, weil über 40 für Frauen und über 50 für Männer – darf kein grundsätzlicher Ausschlussgrund sein.

 

Die aktuellen Regelungen müssen der Lebenswirklichkeit der Menschen in unserer Gesellschaft angepasst werden – nicht andersherum.

 

Liebe Kolleg*innen, ich lade Sie ein, stimmen Sie unserem Antrag zu. Geben Sie Menschen neue Hoffnung, die Eltern sein wollen.

 

Herzlichen Dank!

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