Um auch für das Schuljahr 2020/21 rechtssichere Schulabschlüsse unter den Bedingungen der Corona-Pandemie sicherzustellen, haben sich die Landtagsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf eine Änderung des Schulgesetzes geeinigt. Inhaltlich werden damit die für das Schuljahr 2019/20 geltenden schulgesetzlichen Ausnahme-Regelungen für die Abschlussprüfungen verlängert.
Dazu sagen die bildungspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Jamaika-Koalition Tobias von der Heide (CDU), Ines Strehlau (Bündnis 90/Die Grünen) und Anita Klahn (FDP):
„In den letzten Wochen war die Zahl der COVID-19-Infektionsfälle auch bei uns in Schleswig-Holstein erheblich angestiegen. Aktuell gehen wir davon aus, dass die für das Frühjahr 2021 vorgesehenen Abschlussprüfungen wie geplant stattfinden können – auch aufgrund der beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.
Eine Garantie dafür können wir aber aufgrund des dynamischen Pandemie-Geschehens nicht geben. Es können Bedingungen eintreten, die die Durchführung der Abschlussprüfungen doch nur teilweise oder gar nicht möglich machen. Es braucht deshalb auch für das Abschlussjahr 2020/21 entsprechende Alternativszenarien, einen Plan B. Hierfür müssen wir als Gesetzgeber die erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen.
Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes wollen wir – wie schon für das Abschlussjahr 2019/20 - rechtlich sicherstellen, dass auch innerhalb der sich durch die Coronavirus-Pandemie dynamisch und kurzfristig verändernden Rahmenbedingungen alle Schülerinnen und Schüler ihre Schulabschlüsse in diesem laufenden Schuljahr erwerben können. Inhaltlich entsprechen die schulgesetzlichen Regelungen denjenigen, die im Frühjahr dieses Jahres für die Schulabschlüsse 2019/20 getroffen worden sind."
Fraktion SH



