Wechsel der Krankenversicherung: Im Kern geht es um Wahlfreiheit

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 24 – Wahlfreiheit in der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein ermöglichen

Dazu sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Burkhard Peters:

 

In dieser Debatte geht es im Kern um etwas mehr Wahlfreiheit. Wahlfreiheit für BeamtInnen, in welcher Krankenkasse sie versichert sein möchten. Aber mit dieser Frage verknüpft ist noch eine weitergehende Wahlfreiheit: Die Wahlfreiheit für die BürgerInnen am kommenden Sonntag zur Bundestagswahl. Und dadurch gerät der Diskurs um etwas mehr Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung gleich in ganz großes Fahrwasser, nämlich in die Diskussion um die allgemeine Bürgerversicherung in Deutschland. Das benennt der SPD-Antrag auch ganz deutlich. Klar ist, dass in einer  Landtagssitzung unmittelbar vor der Bundestagswahl die Auseinandersetzung zwischen den Parteien etwas deutlicher gerät als es vielleicht sonst unserem nordisch- nüchternen Naturell in Schleswig-Holstein entspricht.

Aber der Wettstreit der Ideen tut unserer Demokratie bekanntlich gut. Und deswegen gleich an meine freiheitsliebenden KoalitionspartnerInnen von den Freien Demokraten die Frage: Was kann man gegen etwas mehr Wahlfreiheit haben?

Bislang haben die BeamtInnen in puncto Krankenversicherung jedenfalls keine echte Wahlfreiheit. Sind sie gesetzlich versichert, müssen sie ihren Versicherungsbeitrag - anders als Angestellte im öffentlichen Dienst - vollständig selber zahlen. Damit entsteht faktisch ein Zwang, sich in der Privaten versichern zu lassen.

Dort versichert zu sein, hat für die BeamtInnen nicht nur Vorteile. Stellen Sie sich den Aufwand vor, wenn eine sechsköpfige Familie für alle Kinder eine Beihilfeabrechnung machen muss.

Kommt es zur Trennung, so ist es häufig die Ehefrau, die mit den Kindern zusammen wohnt und auf die Mitwirkung des Ehemannes bei der Beihilfeabrechnung angewiesen ist. Ihm werden die Erstattungsbeiträge gutgeschrieben, sie läuft dem Geld hinterher. Arztbesuche werden gemieden, wenn der Ex als Versicherungsnehmer zum Beispiel. von einer Psychotherapie seiner Noch-Frau erfährt. In meinem familienrechtlich geprägten Anwaltsbüro kommen solche Fälle durchaus nicht selten vor.

Wie die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Samiah el Samadoni in ihrem Tätigkeitsbericht kritisiert, verlieren die Betroffenen nach einer Scheidung ihren Beihilfeanspruch, müssen aber privat versichert bleiben. Einziger Ausweg, um in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, wäre Hartz IV. Das kann auch keine Lösung sein, meine Damen und Herren.

Die fehlende Wahlfreiheit kann auch für privat Versicherte mit geringem Einkommen durchaus ein Problem sein. Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen zahlen mehr. Wer in Teilzeit arbeitet oder Elternzeit nehmen möchte, ist durch die einkommensunabhängigen Prämien der privaten Krankenversicherung ebenfalls überdurchschnittlich belastet.

Wer sich dennoch für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss die Beiträge komplett selbst tragen. Aus unserer Sicht besteht da deutlicher Änderungsbedarf. Unser Vorschlag: BeamtInnen, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, dürfen nicht länger benachteiligt werden. Der Beihilfeträger soll sich zur Hälfte am Krankenkassen-Beitrag beteiligen.

Letzte Woche war ich Vertreter meiner Fraktion beim Altenparlament. Auch dort wurde mit sehr großer Mehrheit der Beschluss gefasst, „dass allen Bürgern unabhängig vom Einkommen der Zutritt zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht wird“. Antragsteller war der „Seniorenverband der Beamten im Ruhestand, Rentner und Hinterbliebenen“.

Für die private Krankenversicherung sind BeamtInnen sowie PensionärInnen allerdings ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der Staat nicht nur die BeamtInnen alimentiert, sondern auch die Private Krankenversicherung. Denn fast die Hälfte der privat Versicherten ist beihilfeberechtigt. Allein der Bund zahlt pro Jahr rund 1,5 Milliarden Euro für die Beihilfe. Ob diese staatliche Subventionierung Ihrem Bild einer freien, von der Konkurrenz belebten Marktwirtschaft entspricht, liebe FDP, darf zumindest einmal hinterfragt werden.

Ich freue mich, dass sich die zuständigen Kabinettsmitglieder dem Vorschlag von Monika Heinold angeschlossen haben und sich des Problems annehmen wollen. Dass wir darüber hinausgehende Sympathien für den Antrag der SPD-Fraktion haben, dürfte niemanden überraschen. Wenn sich die Aufgeregtheiten des laufenden Bundestagswahlkampfes wieder gelegt haben, wird die Landesregierung, so wie es das Altenparlament gewünscht hat, sich nüchtern und sachlich mit den aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen.

kein Egebniss

Grüne Partei SH
Anträge in Leichter Sprache
Parteiratsbericht der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen
FördeWind 2022/1 -> Hier klicken