Wenn wir Personalentscheidungen ernst nehmen, dann muss auch eine Vertagung möglich sein.
Wenn wir Personalentscheidungen ernst nehmen, dann muss auch eine Vertagung möglich sein.
Daher muss es eine generelle Pflicht geben, den neuen Job erst nach einem angemessenen Zeitraum nach Ausscheiden aus dem Amt zu ergreifen.
Es leuchtet nicht ein, warum der Ministerpräsident Informationen aus einem laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren der Öffentlichkeit hätte geben müssen. Die Staatsanwaltschaft ist nun gefragt für Klarheit zu sorgen.
Wir Grüne waren über die Entscheidung nicht besonders glücklich. Aber für die Hochschulen wird sich inhaltlich nichts ändern und wir sind optimistisch, dass es den Hochschulen am Ende der Wahlperiode deutlich besser gehen wird.