Niemand bestreitet, dass der fraktionsübergreifende Antrag nur ein Mosaikstein sein kann, wenn wir die Demokratie für die Mehrheit der Bevölkerung wieder attraktiver machen wollen.
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Die heutige Anhörung zur Flüchtlingssituation hat gezeigt, dass die Aufnahme der zuwandernden Menschen in Schleswig-Holstein von der Gesellschaft als Gemeinschaftsaufgabe verstanden wird.
Erinnern und Gedenken – auch 70 Jahre nach dem Ende staatlichen Terrors der Nationalsozialisten bleibt dies eine zentrale gesellschaftliche Verpflichtung.
Wir Grüne begrüßen die Einigung zu einem Pairingabkommen zwischen CDU und SPD ausdrücklich.
Eine Überfischung der Bestände schadet letztlich auch der handwerklichen Fischerei an unseren Küsten.
Dem Ansehen des Landtages hilft es auch nicht, wenn der leitende Verwaltungsdirektor in seiner Funktion für sein Institut die Kritik am Stil einzelner Abgeordneter wieder aufleben lässt.
Es bleibt dabei: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist aus den vom Bundesverfassungsgericht und dem europäischen Gerichtshof dargelegten Gründen ein unangemessenes Mittel der Totalüberwachung.
Diese und andere Fragen haben wir am 23. April im Kieler Landeshaus lebhaft und kontrovers diskutiert. Rund 50 Interessierte, viele Hebammen und Mütter, waren mit Fragen und guten Ideen gekommen. Die EINE Lösung für Schleswig-Holstein gibt es nicht, das wurde deutlich. Dass gehandelt werden muss, ist klar.
Aus Grüner Sicht ist die Hamburger Klage gegen das Betreuungsgeld mehr als berechtigt. Auch wir haben starke Zweifel an der Verfassungskonformität des Betreuungsgeldes.
Günter Grass war ein großer, ein sprachgewaltiger, ein politischer Mensch.
Fraktion SH