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17.01.17
Pressemitteilung
Die Entscheidung war durch die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an ein Parteiverbot stellen, nahezu vorgezeichnet.
Die Entscheidung war durch die hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an ein Parteiverbot stellen, nahezu vorgezeichnet.