Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Standortzwischenlager für hochradioaktiven Atommüll in Brunsbüttel
Das GRÜNEN Regionalbüro Steinburg/Dithmarschen lädt zu einer öffentlichen Informations- und Diskussionsrunde über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Standortzwischenlager Brunsbüttel ein.
Mittwoch, 11. Februar 2015, 19.00-21.00 Uhr
im „Grünen Treff“, Kreisgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen, Reichenstraße 11 in Itzehoe
mit
Dr. Dr. Jan Backmann, Leiter der Atomaufsicht im Energieministerium Schleswig-Holstein
Bernd Voß, MdL, GRÜNE Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein
Am 16. Januar 2015 wurde in letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig vom Juni 2013 endgültig rechtskräftig gemacht. Danach ist der 2003 erteilte Genehmigungsbescheid für das Zwischenlager Brunsbüttel rechtswidrig, da die Risiken terroristischer Angriffe etwa durch einen gezielten Absturz eines Verkehrsflugzeuges sowie durch den Einsatz panzerbrechender Waffen gegen das Zwischenlager nicht hinreichend berücksichtigt worden sind.
Das zuständige Energieministerium hat daraufhin per Anordnung entschieden, dass die Einlagerung der Castoren im Standortzwischenlager Brunsbüttel für drei Jahre bis 2018 geduldet wird.
Welche Konsequenzen sich aus dem Gerichtsurteil und der ausgesprochenen Anordnung ergeben, wird im Gespräch mit Dr. Dr. Jan Backmann, Leiter der Atomaufsicht im Energieministerium Schleswig-Holstein, erörtert.
Fraktion SH