Wasser als Menschenrecht
Wasser „ist eine gemeinsame Ressource der Menschheit und ein öffentliches Gut. Zugang zu Wasser sollte ein universelles Grundrecht sein“, so steht es in einer vom EP-Parlament im Juli 2012 verabschiedeten Entschließung. Die Vereinten Nationen sind bereits einen Schritt weiter: Sie definieren den Zugang zu Trinkwasser als ein Menschenrecht, welches besonderen Schutz genießt.
So sehen es auch viele Bürger und Bürgerinnen in Europa. Sie nutzen das neue Instrument der Europäischen Bürgerinitiative und wollen das Recht auf Wasserversorgung und sanitäre Grundversorgung in der EU-Gesetzgebung verankern. Siehe dazu: http://www.right2water.eu/de
Doch die EU-Kommission hat mit ihrem Vorschlag einer Richtlinie zur Konzessionsvergabe genau den anderen Weg eingeschlagen. Droht uns jetzt die Privatisierung der Wasserversorgung? Welchen Einfluss haben Bürger und Bürgerinnen auf die europäische Gesetzgebung? Der Streit um die Wasserversorgung könnte zur Nagelprobe werden.
Mögliche Folgen der Neuordnung des Europäischen Vergaberechtes
Die geplante Konzessionsrichtlinie ist Teil eines Gesetzespakets zur Neuordnung des Europäischen Vergaberechtes. Erstmals soll darin auch die Konzessionsvergabe zur Wasserversorgung einbezogen werden. Die EU-Kommission begründet dies mit mehr Transparenz bei der Auftragsvergabe. Doch zu Recht bestehen Befürchtungen, dass diese Reglungen Druck auf die Kommunen zur Privatisierung der Wasserversorgung ausüben werden.
Die Grüne Europafraktion ist gegen den Vorschlag und hat ihn am 24. Januar im Binnenmarktausschuss abgelehnt. Bereits zuvor hatten die Grünen in verschiedenen Ausschüssen Anträge zur Zurückweisung bzw. Änderung der Richtlinie gestellt.
Der Landtag Schleswig-Holstein hat am auf Initiative der Grünen einen Antrag beschlossen:
Trinkwasser darf nicht zum Spekulationsobjekt
werden – Wasserversorgung in öffentlicher Hand sichern!
Für ein Europa der Bürger und Bürgerinnen!
Wir Grüne stehen für das Ziel eines geeinten Europas. Doch wir wollen weder ein Europa der Bürokraten noch ein Europa, in dem richtungsweisende Entscheidungen allein von Staats- und Regierungschefs in Hinterzimmern oder auf Sondergipfeln getroffen werden.
Die Rechte des Europäischen Parlamentes sind durch den Lissabon-Vertrag gestärkt worden, und das ist gut so. Doch noch immer gibt es Bereiche, in denen die parlamentarische Kontrolle nicht ausreichen ist, zum Beispiel bei der Finanz- du Währungspolitik. Zudem brauchen wir auch in Europa Elemente der direkten Demokratie und Bürgerbeteiligung. Das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative ist dafür ein guter Ansatz.
Ablauf
19:00 Begrüßung und Einführung
Rasmus Andresen, MdL
Finanzpolitischer Sprecher
19:10 Input Heide Rühle, MdEP
„Folgen der EU-Konzessionsrichtlinie für die kommunale Wasserversorgung“
19:30 Input Jan Philipp Albrecht, MdEP,
„Die Europäische Bürgerinitiative als Instrument der Bürgerbeteiligung – Möglichkeiten und Grenzen“
19:50 Pause
20:10 Podiumsdiskussion: Wie sieht unsere zukünftige Wasserversorgung aus?
Auf dem Podium: Heide Rühle, MdEP;
Jan Philipp Albrecht, MdEP;
Dr. Sven Barnekow, Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft e.V., Landesgruppe Norddeutschland;
N.N., Stadtwerke Lübeck
Moderation: Katja Mentz, Grüne Ratsfraktion Lübeck
21.15 Zusammenfassung und Ausblick
Bernd Voß, europapolitischer Sprecher
Jan Philipp Albrecht ist innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im Europäischen Parlament und setzt sich für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter ein. Er vertritt die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Er ist Mitglied im Innenausschuss und stellvertretendes Mitglied im Rechtsausschuss.
Heide Rühle ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments (und xy Sprecherin der Grünen Fraktion?). Sie ist Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für regionale Entwicklung. Ihre Schwerpunktthemen sind EU und Kommunen sowie Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Fraktion SH