Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 30 – Bezahlbaren Wohnraum schaffen – Kostenbremse statt Mietpreisbremse
Dazu sagt der wohnpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Antrag der FDP stünde Richtiges, würde man das Wort „allein“ an geeigneter Stelle anfügen.
Die Mietpreisbremse allein – so müsste es da stehen – sei kein geeignetes Instrument, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.
Die Mietpreisbremse allein verhindere nicht einen generellen Anstieg der Mieten.
Die Mietpreisbremse allein entlaste nicht MieterInnen mit geringerem Einkommen.
Wir sind uns einig, dass „Bauen, Bauen, Bauen“ - also die Schaffung von Wohnraum dort, wo die Nachfrage hoch ist, die richtige strategische Maßnahme ist, um das Angebot zu steigern. Mit den Worten „Bauen, Bauen, Bauen“ zitiere ich lediglich unseren Bauminister.
Die Mitpreisbremse ist ein Instrument, um kurzfristig in einer angespannten Situation eingreifen zu können. Damit werden Extra-Profite gekappt, Menschen können mieten in Gegenden, aus denen sie sonst durch Preise, die für normale Einkommen nicht mehr bezahlbar sind, verdrängt würden. Verdrängt bedeutet in diesem Zusammenhang: „Auch in der Straße um die Ecke, in etwas schlechterer Lage und auch weiter weg, finde ich keine günstige Mietswohnung.“
Insofern ist die Mietpreisbremse ein Instrument als Ultima Ratio und – das sei zugestanden – auch eine der Marktwirtschaft im Grunde fremde Regulierung. Aber die normale Marktwirtschaft geht von ausgeglichenen Angeboten und Nachfragen aus.
Das immer wieder zu beobachtende Marktversagen im Wohnungsmarkt hängt mit der Zyklenträgheit zusammen. Bauen dauert nun einmal und hinkt oft der Entwicklung hinterher.
Märkte brauchen Regulierung, damit Marktwirtschaft funktionieren kann und Nutzen in einem volkswirtschaftlichen Sinne entfalten kann. Das unterscheidet die neoliberale Politik der FDP für die Besserverdienenden von dem ordoliberalen Wirtschaftsansatz der Grünen mit unserer Politik für Alle.
Es lohnt ja auch ein Blick nach Rheinland-Pfalz. Dort steht im Koalitionsvertrag:
„Wir führen die Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch das Land Rheinland-Pfalz auf hohem Niveau fort. Insgesamt sollen in dieser Legislaturperiode gut 20.000 Wohnungen neu in die soziale Wohnraumförderung aufgenommen werden. Die Förderungen sollen darauf ausgerichtet sein, Wohnraum bezahlbar, barrierefrei und generationengerecht entsprechend den Bedarfen zur Verfügung zu stellen. Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Wohnen, weil häufig durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner und Bewohnerinnen bedeutende zukunftsfähige Projekte entstehen.“
Das klingt nicht nach der FDP in Reinkultur.
Auch die Mietpreisbremse findet in Anwendung Mainz, Trier, Speyer, Landau. Allerdings hat dort die Koalition beschlossen, die Verordnungen 2018 zu überprüfen. Das klingt vernünftig. Das sollten wir uns für Schleswig-Holstein auch vornehmen.
Wir werden also Ihrem Antrag nicht folgen, wie Sie auch unserem Änderungsantrag entnehmen können.
Wir werden beide Anträge in den Ausschuss überweisen. Da kann die FDP ja auch gerne darlegen, wo sie überall überflüssige Bürokratie wittert. Wir sind für Hinweise genauso offen wie für Kostendegressionen.
Gut an dem FDP-Antrag ist die Erkenntnis, dass man Bauland nicht beliebig vermehren kann. Hier ist Kreativität gefragt. Verdichtung, Umnutzung, Ausbau von Dachgeschossen oder auch Erhöhung von Gebäuden.
Ich möchte auch das Pultdach in die Diskussion einführen. Es schafft Platz und senkt die Kosten.
Insgesamt kann man feststellen, dass die Küstenkoalition auf eine gelungene Baupolitik blicken kann. Die Zahlen sprechen für sich. Wir wollen das fortsetzen mit allen Instrumenten und werden die Grunderwerbssteuer nicht absenken.
Ich freue mich auf die Befassung im Ausschuss.
Fraktion SH


