Bundesfernstraßen müssen zu 100 Prozent im Besitz des Bundes bleiben

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 16 – Infrastrukturgesellschaft Verkehr ablehnen

Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Fernstraßen-Infrastruktur krankt gleich an mehreren Stellen. Kern des Problems ist, dass bis heute bei den Fernstraßen eine Vermögensbilanz fehlt. Niemand weist offen aus, wie viel Geld wir in den Erhalt stecken müssen. Es wird einfach gebaut und irgendwann, Jahrzehnte und Regierungen später, erstaunt und erschrocken bemerkt: Das Bauwerk ist kaputt.

Jedes halbwegs verantwortungsvolle Unternehmen erstellt vernünftige Bilanzen, um zum Substanzerhalt zu reinvestieren. Nicht so das Unternehmen Bundesrepublik Deutschland.

16 Länder planen vor sich hin und hoffen, dass der Bund anschließend den Bau bezahlt. Die katastrophale Folge: Wir planen mehr Luftschlösser als wir je bezahlen können - der neue Bundesverkehrswegeplan hat sich leider von diesem Prinzip auch nicht verabschiedet.

In diesem Streit der Länder um Bundesgelder zählt die objektive Notwendigkeit einer Straße kaum etwas, sondern Länderproporz, Einfluss und Regierungsfarbe.

Unsere Bundestagsabgeordnete Valerie Wilms nennt das heutige System deshalb zu Recht „organisierte Verantwortungslosigkeit, die Straßen verteuert und Ungleichgewichte innerhalb Deutschlands verstärkt.“ Dieses System lässt es an allen Ecken und Enden bröseln. Wer daran festhält, zerstört unsere Infrastruktur.

Wir Grüne begrüßen den Kompromiss der MinisterpräsidentInnen mit dem Bund, verbinden ihn aber mit einigen Forderungen: Unsere moderne Gesellschaft braucht diese Straßen. Deshalb dürfen sie niemals irgendwem anders gehören als uns allen.

Jegliche Beteiligung Privater verbietet sich von selbst. Man stelle sich vor, ein Autobauer kauft sich ein und diskriminiert die Fahrzeuge anderer. So etwas kennen wir von der Bahn, die ja sowohl das Netz als auch Züge hat, zur Genüge. Eine Diskriminierung schadet immer uns allen.

Auch Beteiligungen von Finanzgesellschaften, sogenannten Hedgefonds verbieten sich von selbst. Mit Steuern und Gebühren der BürgerInnen die privaten Finanzsäcke dieser Gesellschaften füllen – nicht mit uns! PPP steht beim Straßenbau leider für Pleiten, Pech und Pannen.

Für die Fernstraßengesellschaft muss das Grundgesetz geändert werden, das machen wir nur mit, wenn festgeschrieben wird, dass das Bundesfernstraßen zu 100 Prozent im Besitz des Bundes bleibt. Das ist die „Conditio sine qua non“.

Die Erfahrungen mit den Schienen- und Schifffahrtswegen zeigen uns aber auch, dass die regionale Einbindung extrem wichtig ist. Wir wollen, dass bei der Neuordnung der Strukturen die Länder vertraglich oder gesetzlich gesichert mitbestimmen.

Wir wollen ebenso sicherstellen, dass diese Neuordnung nicht zu Lasten der MitarbeiterInnen geht. Keine finanziellen Einbußen, keine Härten beim Arbeitsortwechsel. 

Fazit: Der Weg einer Bundesfernstraßengesellschaft ist richtig. Er muss aber dahingehend korrigiert werden, dass

a) der regionale Einfluss erhalten bleibt,

b) die Infrastruktur vollständig in staatlicher Hand bleibt,

c) die Beschäftigten geschützt werden und

d) die derzeit laufenden Projekte nicht verzögert werden.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

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