Entscheidende Kriterien sind Expertise und Gründlichkeit

Zur Sondersitzung des Wirtschafts-Ausschusses sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:

Artenschutzrecht ist kein Verhinderungsrecht, im Gegenteil: Herr Habeck machte eindrücklich deutlich, wie vorausschauend und planerisch qualitativ sein Ministerium bei rechtlichen Prüfungen vorgeht.

Fachliche Expertise und Gründlichkeit sind entscheidende Kriterien, um rechtlichen Überprüfungen bei Straßenbauprojekten Stand zu halten. Wer das bezweifelt schießt ein Eigentor.

Besonders die Häme und Schuldzuweisungen der Opposition kann ich nicht nachvollziehen. CDU und FDP haben nachweislich Planungen bei der A20 durch ihre Schlampigkeit versemmelt und damit gezeigt, dass sie Planung nicht können. Da ist heute wenig Einsicht in das eigene Fehlverhalten zu erkennen gewesen. Großprojekte brauchen nun mal ihre Zeit und bekanntlich wächst Gras auch nicht schneller wenn man daran zieht.

Schnellschüsse und unvollständige Stellungnahmen, so hat die Vergangenheit gezeigt, bergen das Risiko, krachend vor Gericht zu scheitern.

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