Zu den Forderungen der verkehrspolitischen Sprechern der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp und der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt, das Verbandsklagerecht bezüglich des A-20-Elbtunnels abzuschaffen, sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Es ist das gute Recht von Verbänden, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, auch mittels eines Verbandsklagerechts. Gerade die Gemeinde Kollmar zeigt, dass es eine breite Ablehnung bei dem Thema A-20-Elbtunnel in der Bevölkerung gibt. Dies muss ernst genommen werden. Tiere und Pflanzen können sich nicht selbst verteidigen. Es ist das gute Recht der Verbände, dies stellvertretend zu übernehmen.
Dass CDU und FDP jetzt vehement die Abschaffung des Verbandsklagerechts fordern, nur weil sie ihre Autobahn nicht bauen dürfen, ist empörend. Bürgerrechte zu schleifen, nur weil man seinen Willen nicht bekommt, stellt unseren Rechtsstaat in Frage. Der Staat hat bei den Planungen versagt, nicht die BürgerInnen. Im Übrigen hätte die Abschaffung keine einzige Klage verhindert.
Mit den Grünen wird es keinen Abbau von rechtsstaatlichen Prinzipien und von Bürgerrechten geben. CDU und FDP sind derzeit nicht regierungsfähig. Wir werden das Verbandsklagerecht politisch auf das Schärfste verteidigen und uns dafür einsetzen, dass diese zivilgesellschaftliche Errungenschaft bewahrt bleibt. Das Verbandsklagerecht ist für uns absolut koalitionsrelevant, egal mit wem wir regieren.
Fraktion SH



