Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 24 +48 +49 – Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Dazu sagt der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Andreas Tietze:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Wahrung der Privatsphäre sowohl Zuhause als auch im öffentlichen Raum ist für meine Fraktion ein hohes Gut. Sie ist die Basis unserer Zivilgesellschaft. Konkret: Eine Überwachung auf Schritt und Tritt ist inakzeptabel.
Das ist abzuwägen gegenüber konkreten Gefahren, gegen die wir die Pflicht haben, unsere BürgerInnen und auch deren Güter zu schützen.
Einigen gilt Überwachung als ein Allheilmittel. Es fällt leicht, zu glauben, dass die Überwachung Straftaten verhindert und dadurch zugleich begangene Straftaten aufgeklärt werden. Doch ist das so? Oder zumindest teilweise?
Nicht zu vernachlässigen ist die Frage, wie Videoüberwachung die Attraktivität der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verändert. Schreckt sie ab, weil man fürchtet, dass selbst harmlose Dinge beobachtet werden? Oder gibt es eine verstärkte Nutzung, weil Überwachung ein Sicherheitsgefühl gibt.
Die KollegInnen von den Piraten haben dankenswerterweise bereits auf einige Studien aufmerksam gemacht. Doch es gibt Studien in die eine und in die andere Richtung.
Schlussfolgerung: Es gibt sicher einige durch Überwachung aufgeklärte Straftaten und an einigen Orten beobachtet man einen Rückgang des Vandalismus.
Das klingt ja erst mal gut und zunächst fühlen sich subjektiv viele sicherer und finden es gerecht, alle zu beobachten. Für mich ist das vergleichbar mit einem Placebo-Effekt.
Doch so einfach ist es nicht. Viele dieser Taten finden dann einfach nur woanders statt und vielleicht haben auch sozio-demographische Wandlungen zur Reduzierung beigetragen. Und wie weist man nach, ob jemand im Glauben auf die Überwachung die Polizei nicht zu Hilfe gerufen hat?
Personal vor Ort bringt echte Sicherheit. Deshalb begrüßen wir die kostenlose Beförderung von PolizeibeamtInnen in Bussen und Bahnen.
Bei Großveranstaltungen hingegen können Videokameras nicht nur dokumentieren, sondern auch Einsatzkräfte an die Brennpunkte dirigieren. Zweifelsohne eine sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit. Man kann nicht einfach alle Menschen und alle Situationen miteinander vermengen.
Wir ziehen daraufhin folgenden Schluss: Videoüberwachung kann und darf nur anlassbezogen stattfinden. Und danach handeln wir auch. Unser Innenminister hat einen nüchternen Blick darauf und unser Wirtschaftsminister hat bei der kürzlich umgesetzten Ausschreibung des Nahverkehrs im Netz West keine Videoüberwachung eingeführt.
Lückenlose Videoüberwachung und erst recht lückenlose Videoaufzeichnung ist mit uns nicht zu machen. Das teilen wir mit den PiratInnen. Doch Sie stellen Datensicherheit generell vor Sicherheit der Menschen. Das teilen wir nicht. Angesichts des neuen Sicherheitsempfindens weiter Teile der Bevölkerung, ob nun begründet oder nicht, müssen wir sorgsam im Einzelfall prüfen und abwägen.
Fraktion SH



