Zur Änderung des Brandschutzgesetzes und der Gemeindeordnung, mit den neuen Regelungen zur Führung von Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren, sagt die feuerwehrpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf werden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit den beteiligten Feuerwehren eine gute Arbeit geleistet. Vielen Dank dafür!
Es ist gut, dass sich die Feuerwehren die notwendige Zeit genommen haben, um auch ihre Orts- und Kreisfeuerwehrverbände mitzunehmen. Das schafft die notwendige Akzeptanz für die Umsetzung.
Fraktion SH



